DÜSSELDORF. NRW will abgelehnte Asylbewerber mit Kindern auch künftig nicht ohne Vorwarnung abschieben. "Wir schieben ab, was wir abschieben können", sagte Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) gestern nach dem dritten NRW-Integrationsgipfel in Düsseldorf. Dabei werde das Land aber "mit menschlichem Augenmaß" vorgehen. "Ich kann Familien nicht nachts aus dem Bett holen", sagte Kraft. In anderen Fällen will NRW aber die Möglichkeiten des neues Asylpakets nutzen.
Der Bund will angesichts der weiter steigenden Flüchtlingszahlen die schärferen Asylregeln mit unangemeldeten Abschiebungen bereits ab heute vorzeitig umsetzen.
Nach Angaben von Innenminister Ralf Jäger (SPD) sind 2015 bereits 3000 abgelehnte Asylbewerber "zurückgeführt" worden. 80 bis 90 Prozent dieser Flüchtlinge seien freiwillig in ihre Heimatländer gegangen. Der CDU-Innenexperte Andre Kuper warf der Landesregierung einen "Verweigerungskurs" beim Asyl vor. Während der Bund die Maßnahmen im Asylverfahren schon vor dem 1. November umsetzen wolle, "laviert die Ministerpräsidentin weiter herum".
Nach dem Hilferuf von 215 NRW-Bürgermeistern aufgrund der Überlastung durch Flüchtlinge kritisierten Teilnehmer des Flüchtlingsgipfels, dass es keine Entwarnung für die Städte gebe. Kraft und Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) kündigten weitere Maßnahmen zur Entspannung an.
Landesbauminister Michael Groschek (SPD) plant einen Baugipfel, um Flächen zum Bau neuer Sozialwohnungen nutzbar zu machen. Dabei solle künftig auch über Abstandsregelungen zu Betrieben und den Denkmalschutz beraten werden.
Um Flüchtlinge schneller in den Arbeitsmarkt zu integrieren, sollen Anlaufstellen für interessierte Unternehmen bei den Arbeitsagenturen eingerichtet werden. Die Wirtschaft hat 3000 zusätzliche Lehrstellen zugesagt. Außerdem soll es mehr öffentlich geförderte Arbeitsplätze geben.
An den Schulen werden für die erwarteten 40 000 zusätzlichen Schüler 3653 neue Lehrerstellen geschaffen. Die Sprachförderung und der Ganztag sollen ausgebaut werden. Für Kinder im Kita-Alter werden mehr mobile Einheiten in Erstaufnahmeeinrichtungen eingesetzt. Der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz gilt aber erst, wenn das Kind von der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes an die Kommune überführt wurde. Um Missbräuche durch mehrfachen Leistungsbezug zu verhindern, setzt NRW auf eine schnelle Registrierung der Flüchtlinge.
- wie die Politik ein ernsthaftes Problem in unverantwortlicher Weise zur Herausforderung umettikettiert und zur Chance schönredet.
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