GUMMERSBACH. Dass die Schaufensterscheibe eines Wiehler Modegeschäftes schon eingeworfen war, als er nachts zufällig daran vorbeikam, glaubte das Gummersbacher Schöffengericht dem 27-jährigen Angeklagten gestern keinen Augenblick lang. Betrunken sei er in jener Februarnacht 2014 gewesen und auf der Suche nach einem Bus in Richtung Dortmund, um dort einen Asylantrag zu stellen, versicherte der Marokkaner. Ein T-Shirt, eine Jacke und eine Hose habe er aus dem Geschäft aber mitgenommen.
Tatsächlich, so die Anklage, wurden aus dem Geschäft Textilien im Wert von 6000 Euro gestohlen plus 200 Euro Bargeld.
Zwei Wochen später versuchte der Angeklagte in Hürth, mit einem Stein die Scheibe eines Lkw einzuschmeißen, um im Inneren nach Wertsachen zu suchen. Leugnen wolle er diese Tat nicht, aber erinnern könne er sich daran nicht, ließ der Angeklagte über seinen Dolmetscher mitteilen - und verwies erneut auf sein Alkohol- und Tablettenproblem.
Dass an beiden Tatorten aber Blutspuren des 27-Jährigen gefunden worden waren, beantwortete die Frage nach der Täterschaft für das Gericht eindeutig. Die Untersuchungen des Landeskriminalamtes ließen keinen Zweifel daran.
Unter Einbeziehung eines einschlägigen Urteils des Amtsgerichts Duisburg wegen eines Einbruchsversuchs in einen Handyladen am Duisburger Bahnhof, wo die Täter ebenfalls einen Stein in die Scheibe geworfen hatten, forderte die Staatsanwältin eine Haftstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung. Das hielt die Verteidigung für übertrieben. Eine Bewährungsstrafe "so um ein Jahr" sei angemessen.
Im Schlusswort beteuerte der Angeklagte, er wolle sich künftig straffrei verhalten, Deutsch lernen und gerne eine Familie gründen. Aber auch das glaubte das Gericht ihm nicht: "Sie sind ein fahrender Einbrecher und nichts anderes", sagte Richter Ulrich Neef und verkündete das Urteil: ein Jahr und fünf Monate Gefängnis ohne Bewährung. Bis zur Rechtskraft des Urteils kommt der 27-Jährige, der aus der U-Haft vorgeführt worden war, aber auf freien Fuß.
Hier die ganze Ausg
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