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Montag, 4. Januar 2016

Gastfreundschaft hat Grenzen

Die Forderung der CSU, Flüchtlingen ohne Ausweispapiere die Einreise zu verweigern, halte ich durchaus für eine Diskussionsgrundlage. Grenzübertritte sind in aller Regel nur mit gültigen Ausweispapieren möglich. Das müssten auch diejenigen wissen, die sich auf den Weg machen, um in einem anderen Land Zuflucht zu suchen. Und es ist legitim zu wissen, wer da einreisen und sogar dauerhaft bleiben möchte. Deshalb sollten zumindest die Flüchtlinge bevorzugt behandelt werden, die sich korrekt ausweisen können. Dies sollte sich dann auch in den Flüchtlingslagern herumsprechen.
Den Behörden ist seit Langem bekannt, dass in Syrien tausendfach Blankopässe gestohlen wurden. Hierdurch können viele Menschen mit gefälschten Ausweisen einreisen. Ein syrischer Pass ist eine sichere Eintrittskarte für Deutschland. Was das für Folgen haben kann, ist noch nicht absehbar. Es ist richtig, dass wir den unter Lebensgefahr aus ihrer Heimat Geflüchteten Gastfreundschaft gewähren. Gastfreundschaft muss aber nicht bedeuten, dass damit ein Anspruch auf dauerhafte Einwanderung begründet wird. Und wer das Gastrecht verletzt, muss auch mit entsprechenden Konsequenzen rechnen.

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