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Dienstag, 12. Januar 2016

Ein Asylbewerber, viele Identitäten

RECKLINGHAUSEN. Er verherrlichte die IS-Terrormiliz und lebte bis vor Kurzem in einem Asylbewerberheim in Recklinghausen. Mit mindestens sieben verschiedenen Identitäten trickste er Polizei und Behörden aus. Zu dem in Paris bei einem Überfall auf eine Polizeiwache erschossenen mutmaßlichen Islamisten stellen sich viele Fragen. 


Wie kann es sein, dass ein Asylbewerber mehrfach in Deutschland registriert ist? 
Wegen der Überlastung der Behörden dauerte es in den vergangenen Monaten oft mehrere Wochen, bis ein Flüchtling in Deutschland überhaupt registriert wurde. Von manchen Asylbewerbern werden jedoch auch mehrfach die Daten aufgenommen - von der Bundespolizei, von den Ländern in der Erstaufnahmeeinrichtung und dann bei der Antragstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Erst dort werden zwingend die Fingerabdrücke genommen. Die IT-Systeme der verschiedenen Behörden sind bisher nicht miteinander kompatibel, die Daten können nicht elektronisch weitergegeben werden. 

Wie wollen die Behörden künftig Mehrfachregistrierungen verhindern? 
Mit Hilfe des neuen Flüchtlingsausweises - offiziell Ankunftsnachweis genannt. In den kommenden Tagen könnten die ersten Flüchtlinge das Dokument erhalten. Wer einmal mit seinem Fingerabdruck in dieses System aufgenommen wurde, dessen Daten können von allen möglichen offiziellen Stellen abgerufen und ergänzt werden, beispielsweise auch vom BAMF und von den Jobcentern. 

Wie erfährt das BAMF von Straftaten durch Asylbewerber? 
Wenn das BAMF bei der Asylantragstellung die Menschen registriert, werden diese Daten mit der Datenbank des Bundeskriminalamts abgeglichen. 

Was haben Straftaten für Auswirkungen auf laufende Asylverfahren? 
Die Asylberechtigung kann verweigert werden, wenn der Asylsuchende bereits rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden ist. Wenn dem straffällig gewordenen Asylsuchenden im Herkunftsland allerdings eine erhebliche Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit droht, wird ein Abschiebungsverbot ausgesprochen. Er wird in diesem Fall hierzulande geduldet. 

Wie kam der mutmaßliche Dschihadist nach Deutschland? 
 Das deutsche Ausländerzentralregister verzeichnet den Angreifer von Paris als einen 1995 in Casablanca geborenen Marokkaner. Am 1. Dezember 2013 reiste er nach Angaben des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen erstmals in die Bundesrepublik ein. Laut Ausländerakte soll er zuvor fünf Jahre illegal in Frankreich gelebt haben. Der Mann wurde laut LKA auch einmal von Schweden nach Deutschland ausgeliefert. Nach Angaben von Frankreichs Innenminister Bernard Cazeneuve hat er sich auch in der Schweiz und Luxemburg aufgehalten. Inzwischen sei bekannt, dass er "ohne Zweifel" tunesischer Herkunft sei. 

Welche Straftaten beging der Mann in Deutschland? 
Unter anderem wurde der Mann im November 2014 durch das Amtsgericht Recklinghausen wegen Erschleichung von Leistungen und Diebstahl zu 30 Sozialstunden verurteilt. Auch wegen gefährlicher Körperverletzung wurde er verurteilt. Im August 2015 saß er eine Freiheitsstrafe in den Haftanstalten Iserlohn, Heinsberg und Bochum ab. Ein Verfahren wegen unerlaubten Waffenbesitzes wurde eingestellt - bei der Durchsuchung seines Zimmers war eine Gaspistole gefunden worden. Mehrmals auffällig war er seit Frühjahr 2014 wegen Rauschgiftdelikten. Im Februar 2014 soll er auf einen Obdachlosen eingedroschen und in einer Kölner Diskothek eine Frau begrapscht haben.

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