BERLIN. Die Bundesregierung produziert Asylgesetze derzeit wie am Fließband. Nach den Silvester-Übergriffen von Köln hatte Schwarz-Rot es besonders eilig: Nicht mal vier Wochen danach beschließt das Kabinett als Konsequenz, kriminelle Ausländer künftig leichter auszuweisen. Dabei ist das generalüberholte Ausweisungsrecht noch nicht mal seit einem Monat in Kraft. Ein Überblick:
Was ändert sich beim Ausweisungsrecht?
Die Regierung will kriminelle Ausländer leichter aus dem Land schicken und Asylbewerbern eher als bislang ein Bleiberecht verweigern, wenn sie in Deutschland straffällig werden. Dazu werden im Aufenthaltsgesetz die bislang geltenden Schwellen für mögliche Ausweisungen gesenkt - zumindest bei bestimmten Delikten: schweren Straftaten "gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, das Eigentum" oder bei gewaltsamen Angriffen auf Polizisten. Künftig können hier schon Freiheitsstrafen von wenigen Monaten zur Ausweisung führen - auch wenn sie zur Bewährung ausgesetzt sind. Allerdings wägen die Behörden auch künftig in jedem Fall ab zwischen dem "Bleibeinteresse" des Ausländers und dem "Ausweisungsinteresse" des Staates.
Scheitern Ausweisungen nicht auch oft an anderen Dingen?
Ja. Zum Teil weigern sich Herkunftsländer, jemanden wieder aufzunehmen - sie erkennen ihn etwa nicht als ihren Staatsangehörigen an, weil bestimmte Dokumente fehlen. Zum Teil gibt es aber auch rechtliche Hürden: Es gilt zum Beispiel ein Verbot, jemanden in seine Heimat zurückzuschicken, wenn ihm dort Folter oder die Todesstrafe drohen. Kritiker halten die weitere Verschärfung daher für reine Symbolpolitik. Noch dazu, weil das Ausweisungsrecht gerade erst reformiert wurde. Das Schema des Abwägens zwischen Ausweisungs- und Bleibeinteresse gilt erst seit 1. Januar. Die neuen Regelungen hatten kaum Zeit, Wirkung zu zeigen, bevor die Regierung erneut Hand an das Gesetz legte.
Und wie steht es mit dem Asylpaket II?
Schon im Herbst einigten sich Union und SPD auf ein größeres Gesetzespaket: Kernpunkt ist die Einrichtung von neuen speziellen Aufnahmeeinrichtungen, in denen die Asylanträge von bestimmten Flüchtlingen im Schnellverfahren bearbeitet werden sollen. Weitere Pläne in dem Paket: Asylbewerber sollen künftig selbst etwas zu ihrem Integrationskurs zuzahlen. Und: Der Familiennachzug soll für Menschen mit "subsidiärem Schutz" eingeschränkt werden - dies sind jene, die nicht nach Genfer Flüchtlingskonvention oder Asyl-Grundrecht eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Beim Punkt Familiennachzug verhakten sich die Koalitionäre aber. Die SPD wollte die Gruppe der Betroffenen möglichst klein halten und Syrer ausnehmen. Die Union wollte einen größeren Kreis.
Welcher Kompromiss deutet sich an?
Im Gespräch ist, subsidiär geschützte Syrer nicht grundsätzlich herauszuhalten. Dafür könnte der Familiennachzug für Menschen mit diesem eingeschränkten Schutzstatus insgesamt aber nur für ein Jahr ausgesetzt werden - statt wie ursprünglich geplant für zwei Jahre. Außerdem ist eine Sonderregelung angedacht, damit Syrer über Kontingente Familienangehörige nachholen könnten, die derzeit in Lagern in Jordanien und im Libanon leben.
Was plant die Koalition noch?
Union und SPD erwägen, nach mehreren Balkan-Ländern auch Marokko, Algerien und Tunesien als "sichere Herkunftsstaaten" einzustufen. Ziel ist, Asylbewerber von dort schneller in die Heimat zurückzuschicken, weil diese nicht als verfolgt angesehen werden. Die Koalitionäre müssten dafür eine Mehrheit im Bundesrat organisieren.
Und was ist unter "Wohnsitzauflage" zu verstehen?
Koalitionspolitiker haben die Idee aufgebracht, anerkannten Flüchtlingen vorzuschreiben, wo sie in Deutschland wohnen, damit nicht "Ghettos" in einzelnen Großstädten entstehen. Bislang gilt nur für Asylbewerber für eine gewisse Zeit eine eingeschränkte Bewegungsfreiheit ("Residenzpflicht"). (dpa)
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