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Dienstag, 15. September 2015

Zuwanderungsgesetz mit allen Konsequenzen

In den vergangenen Tagen wurde eine humanitäre Notlage in einem beispielhaften Zusammenwirken von Bund, Ländern und Gemeinden sowie mit spontaner, herausragender Unterstützung vieler freiwilliger Helfer bewältigt. Es war richtig, für die Aufnahme von Flüchtlingen in unserem Land Sonderregelungen zu treffen und europäische Regelungen wie Schengen oder Dublin befristet außer Kraft zu setzen.
Aber es wurde auch deutlich, dass unser System der Zuwanderung erhebliche Schwächen hat. Aktuelle gesetzliche Regelungen für Aufenthalt, Asylverfahren und EU-Freizügigkeit scheinen nicht mehr ausreichend. Die langfristigen und schwierigen Aufgaben, die sich aus der aktuellen Flüchtlingssituation ergeben, liegen noch vor uns. Der Bund, zunehmend auch die Länder und vor allem die Kommunen, die die Hauptlast bei Unterbringung, Versorgung, Betreuung und Integration der Flüchtlinge tragen müssen, haben die Grenzen ihrer Belastbarkeit erreicht. Um die Aufgaben für die bereits anwesenden Flüchtlinge erfüllen zu können, ist in einem ersten Schritt weitere Zuwanderung in unser Land zu begrenzen. Hilfe für Schutzbedürftige muss gewährleistet bleiben. Das bedeutet Änderungen der aktuellen gesetzlichen Regelungen und die Verabschiedung eines Einwanderungsgesetzes, das unsere Interessen bei der Einwanderung festlegt und gleichzeitig neue Möglichkeiten für Flüchtlinge (zum Beispiel Integration, Ausbildung, Arbeitsplatz) aber auch Härten (beispielsweise. Zurückweisung an den Grenzen, Abschiebung) mit sich bringt. Diese Aufgabe ist nicht allein national sondern nur europäisch zu lösen. Rasch zu handeln und der Bevölkerung zu erklären, muss nun vorrangige Aufgabe der Politik sein.

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