Bergneustadt.
In diesem Jahr wird das Kreisveterinäramt kein Pardon mehr kennen: Wer beim muslimischen Opferfest vom 23. bis 26. September ein Opfertier schlachten will, muss einen Nachweis dafür vorzeigen, dass er den Schnitt an der Kehle des Tieres fachgerecht durchführen kann. Der Kreis setzt damit eine 2013 erlassene EU-Richtlinie um.
Alle 15 zugelassenen Schlachtstätten im Kreis werden während der Festtage von Mitarbeitern des Veterinäramtes kontrolliert. Bei den sechs größten darunter, hauptsächlich Bauernhöfe im Nordkreis, werden Mitarbeiter des Veterinäramts während sämtlicher Schlachtungen zugegen sein. „Glauben hin oder her, den Schnitt wird nur durchführen, wer uns den Nachweis vorzeigt“, kündigt Dr. Stefan Kohler an, der Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes.
Im vergangenen Jahr waren die Amtsärzte noch toleranter. „Da hatten den Nachweis noch nicht so viele“, sagt Kohler. Jeder durfte den Schnitt setzen, nur wenn abzusehen war, dass er es falsch machte, griffen Fachleute ein.
Kurse, in denen der korrekte „Entblutungsschnitt“ in Theorie und Praxis gelernt werden kann, fanden bis dahin nur außerhalb Oberbergs statt. Jetzt hat der Kreis zusammen mit dem Moscheeverein in Bergneustadt im August erstmals einen solchen Kurs in Oberberg organisiert.
Vor dem Schnitt wird das Tier betäubt
25 Gläubige nahmen teil und haben bestanden. Rechtzeitig zum Opferfest nächste Woche sollen sie ihren Sachkundenachweis erhalten. Zu dem gehört neben dem Kurs-Testat im übrigen auch ein polizeiliches Führungszeugnis
Im vergangenen Jahr wurden nach Angaben der Kreisverwaltung während der Opferfesttage gut 254 Rinder, 784 Schafe und zwei Ziegen getötet. Das geschieht traditionell mit einem speziellen Messer und mit einem einzigen großen Schnitt quer durch die Halsunterseite, in dessen Folge die großen Blutgefäße sowie Luft- und Speiseröhre durchtrennt werden. Mit dem Schächten soll das möglichst rückstandslose Ausbluten des Opfertieres gewährleistet werden. Die Tiere werden vorher mit einem Bolzenschussgerät betäubt, das ist schon seit Jahren Vorschrift.
Das Schlachten nach muslimischem Ritus findet nicht nur zum Opferfest statt. Oft tun sich mehrere Familien zusammen, um ein Rind zu kaufen, zu schlachten und das Fleisch dann unter sich aufzuteilen und einzufrieren.
Das beim Kurban Bayrami anfallende Fleisch wird größtenteils verschenkt. „Zwei Drittel werden abgegeben, das letzte Drittel bleibt in der Familie“, sagt Erdogan Caylak vom Moscheeverein. Der eigene Anteil muss während der Feiertage verzehrt werden, „weshalb die Gerichte dann sehr fleischhaltig sind“.
- wie die Politik ein ernsthaftes Problem in unverantwortlicher Weise zur Herausforderung umettikettiert und zur Chance schönredet.
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