Berichtet wird unter anderem über die "ungebrochene Welle der Zuwanderer aus türkischen und jordanischen Flüchtlingslagern". Diese Lager sind bekanntlich nicht vom Kriegsgeschehen betroffen. Bei diesen Zuwanderern handelt es sich also nicht um Kriegsflüchtlinge, sondern um Menschen, die Not und Elend entfliehen und ein besseres Leben in Europa, speziell in Deutschland, finden wollen. Sie haben deshalb, bei allem Verständnis für ihre Situation, kein Recht auf Anerkennung als Flüchtlinge.
Es liegt auf der Hand, dass Deutschland überfordert wäre, alle Notleidenden dieser Welt aufzunehmen. Trotzdem beträgt die Schutzquote bei syrischen Flüchtlingen laut Statistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge bis einschließlich August 2015 88,5 Prozent.
Es liegt deshalb der Verdacht nahe, dass das Amt großzügig über das geltende Recht hinwegsieht. Damit verfährt es im Sinne der Kanzlerin. Diese hat durch den fragwürdigen Satz "Das Grundrecht auf Asyl kennt keine Obergrenze" zum Ausdruck gebracht, dass jeder, der kommen will, auch kommen kann.
Wenn Politik und Verwaltung nicht bald auf den Boden von Recht und Gesetz zurückkehren und sich von vernünftigen Erwägungen leiten lassen, droht eine echte Staatskrise.
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