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Freitag, 12. Februar 2016

Versorgung von Flüchtlingen ein „medizinischer Kraftakt“

Oberberg. Eine adäquate medizinische Versorgung von Flüchtlingen erfordert eine immense Anstrengung von Ärzten und Behörden. Denn sie muss in zwei Bereichen geleistet werden: „Wir müssen differenzieren zwischen Flüchtlingen, die in Amtshilfe für das Land NRW in Notunterkünften untergebracht werden und den der Kommune zugewiesenen Flüchtlingen“, so Kreisdezernent Dr . Jorg Nürmberger. Flüchtlinge, die in Amtshilfe für das Land untergebracht werden, bekommen gleich nach ihrer Ankunft in der Erstaufnahmeeinrichtung eine ärztliche Erstuntersuchung, Tuberkuloseausschluss und sie können sich impfen lassen. Diese Erstuntersuchungen erwiesen sich – nicht ganz unerwartet – als Kraftakt:
„Wir starteten im August 2015 mit kommunal tätigen Ärzten des Gesundheitsamtes und des Rettungsdienstes“, so Nürmberger. Bei diesen Ärzten seien inzwischen tausende Überstunden angefallen. „Freiwillige Krankenhausärzte und niedergelassene Kollegen unterstützten anfangs teils ehrenamtlich, teils auf Honorarbasis in ihrer Freizeit.“ Die Abrechnung erfolgt dabei auf zweierlei Art. Kommunal angestellte Ärzte müssen über die öffentliche Hand finanziert werden, so Nürmberger. Anders sieht es bei der Re-Finanzierung der Honorare der niedergelassenen Ärzte aus. Die lief bis Ende September über die Bezirksregierung Arnsberg und umfasste 60 Euro pro Stunde. „Durch den Rahmenvertrag der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein können niedergelassene Ärzte seit 1. Oktober direkt mit der KV abrechnen.“ Alle zwölf pensionierten Ärzte bis 75 Jahre wurden vom Gesundheitsamt angesprochen; aus Praxen und Krankenhäusern halfen 45 Personen, so Nürnberger. „Zusätzlich wurde jeder Kreiseinrichtung und der Einrichtung der Stadt Gummersbach ein Arzt des Gesundheitsamtes als Ansprechpartner zugeordnet.“ Asylsuchende, die als zugewiesene Flüchtlinge in Städten und Gemeinden leben, „können mit einem entsprechenden, vom Sozialamt ausgestellten Berechtigungsschein ärztliche Leistungen bei akuten Problemen in Anspruch nehmen“, so Nürmberger. In manchen Kommunen gibt es Sonderregelungen; Flüchtlinge gehen ohne den Umweg Rathaus direkt zum Arzt – und der rechnet mit der Kommune ab. In Zahlen (Stand: 21. Dezember 2015): 3500 Flüchtlinge im laufenden Verfahren lebten am Stichtag im Oberbergischen – entweder den einzelnen Kommunen zugewiesen oder in Erstaufnahmelagern. Hinzu kommen 630 „Geduldete“ – also Flüchtlinge, deren Asylantrag abgelehnt worden ist, die aber aus unterschiedlichen Gründen noch nicht abgeschoben wurden – sowie 900 Flüchtlinge mit humanitärer Aufenthaltserlaubnis.

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