BERLIN. Die Änderungen im Asyl- und Ausländerrecht nach dem gestrigen Bundestagsbeschluss im Überblick:
Beschleunigte Asylverfahren:
Für Flüchtlinge mit geringer Bleibeperspektive werden Schnellverfahren nach dem Vorbild des sogenannten Flughafenverfahrens eingeführt. Inklusive einer möglichen Gerichtsentscheidung sollen ihre Verfahren innerhalb von drei Wochen abgeschlossen werden.
Familiennachzug:
Für Flüchtlinge mit sogenanntem subsidiären Schutz wird das Recht, ihre engsten Angehörigen nach Deutschland zu holen, für zwei Jahre ausgesetzt. Die Regelung gilt auch für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, bei ihnen kann es in Härtefällen aber Ausnahmen geben. Die Einschränkung des Familiennachzugs war am heftigsten umstritten. Die SPD verhandelte in der Koalition, dass Familienangehörige im Gegenzug bei möglichen Kontingentaufnahmen vorrangig berücksichtigt werden.
Schärfere Regeln bei der Abschiebung Kranker:
Künftig können nur noch "lebensbedrohliche und schwerwiegende Erkrankungen, die sich durch eine Abschiebung wesentlich verschlechtern würden", eine Abschiebung verhindern. Auch müssen abgelehnte Asylbewerber "unverzüglich" nach Krankschreibung das Attest vorlegen.
Eigenbeteiligung an Integrationskursen:
Flüchtlinge werden an den Kosten für Integrationskurse beteiligt. Ihre Asylbewerberleistungen, die unterhalb des Hartz-IV-Niveaus liegen, werden dafür um zehn Euro pro Monat gekürzt.
Führungszeugnis:
Mitarbeiter, die in Flüchtlingseinrichtungen Minderjährige betreuen, beaufsichtigen oder ausbilden, müssen künftig ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
Schnellere Ausweisung straffälliger Ausländer:
Straftaten sollen bei einer niedrigeren Schwelle als momentan eine Ausweisung begründen oder die Anerkennung als Flüchtling verhindern. Statt mehrjähriger Haftstrafen reicht dafür bei schweren Delikten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit oder Eigentum nun schon eine Bewährungsstrafe.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen