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Dienstag, 2. Februar 2016

Eine Obergrenze ist möglich

Die babylonische Sprachverwirrung - Asylbewerber, Flüchtlinge, Zuwanderer - müsste jetzt eigentlich beendet sein und damit auch die Vorstellung, sie alle müssten ohne Unterschied bei uns Aufnahme finden. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, hat die Unterscheidung klar herausgearbeitet: "Das Asylrecht gilt für jedermann. Die Zuwanderung kann beschränkt werden und hat etwas mit Auswahl zu tun."
Es ist klar, dass es keine Obergrenze für diejenigen geben kann, die einen Anspruch auf Schutz gemäß Asyl-Artikel des Grundgesetzes haben. Für alle anderen, auch diejenigen, die aus den verschiedensten Gründen nicht "zurückgeführt" werden sollen oder können, kann sehr wohl eine Obergrenze festgelegt werden. Nur wegen der begrifflichen Vermischung von Asylbewerbern und Zuwanderern in der öffentlichen Diskussion kann überhaupt die Vorstellung aufkommen, eine Obergrenze sei insgesamt verfassungsrechtlich nicht möglich. Damit sollte jetzt Schluss sein. Auch der letzte Halbsatz von Andreas Voßkuhle ist absolut richtig: Zuwanderung hat etwas mit Auswahl zu tun. Jeder Staat darf und muss selbst entscheiden, wen er als Zuwanderer akzeptiert oder vielleicht sogar benötigt. Man sollte nicht so tun, als wäre Zuwanderung ein unabwendbares Schicksal wie das Hochwasser an Oder, Elbe und Rhein. Über Zuwanderung muss entschieden werden. Wie wäre es, wenn man mal den Souverän fragte, nämlich das deutsche Volk? Auch wenn man ihn nicht fragt, wird er sich äußern, nämlich bei den anstehenden Wahlen. Man täusche sich nicht: Der Zuwachs, den die AfD in den Umfragen verzeichnet, ist nicht ein Zuwachs von Rechtsextremen. Es handelt sich vielmehr um Wähler, die eine unbegrenzte Zuwanderung einfach nicht wollen.

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