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Donnerstag, 12. November 2015

"Willkommenskanzlerin" im rechtsfreien Raum?

Man gewinnt den Eindruck, dass es nur noch eine Kanzlerin im Alleingang gibt, die allen diktiert, wohin die Reise mit dem derzeit unkontrollierten Zugang der Flüchtlinge in die Bundesrepublik zu gehen hat. Bei allen anderen, nicht so hautnahen Problemen wie der Einsatz der Bundeswehr im Ausland oder die Bewältigung der Finanzkrise in Griechenland gibt es einen Zustimmungsvorbehalt des Bundestages. In der Flüchtlingsfrage haben wir es dagegen mit einer Willkommenskanzlerin zu tun, die offenbar in einem rechtsfreien Raum agieren kann.
Hier wäre eine verfassungsgerichtliche Überprüfung angezeigt Wer aber darauf hofft, dass mit dem Entscheidungsvorbehalt des Bundestages eine kritische Auseinandersetzung mit den Vorgaben der Kanzlerin stattfindet, wird sich getäuscht sehen. Zumindest die Abgeordneten von CDU/CSU verhalten sich wie in dem Mikadospielvergleich: wer sich zuerst bewegt hat verloren. Der Handlungsspielraum der Kanzlerin mit ihrer fatalen Einladung an alle Verfolgten dieser Welt bleibt damit ohne kritische Kontrolle durch das Parlament. Hat der Bund auch nur einen Platz für Flüchtlinge geschaffen? Fehlanzeige. Wo man hinsieht, nur Bekundungen der Kanzlerin mit voreiligen Handlungen zu Lasten Dritter. Hat denn wirklich jemand im Ernst damit gerechnet, die übrigen Mitgliedsländer der EU würden sich solidarisch zeigen, nachdem sie in dieser Weise von einer deutschen Kanzlerin provoziert wurden?

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