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Samstag, 28. November 2015

Obergrenze festlegen

Der CSU-Parteitag hat Kontroversen in der Flüchtlingspolitik und bei Maßnahmen zur raschen Begrenzung der Zuwanderung in unser Land erneut deutlich gemacht. Lösungsvorschläge für mehr gesicherte Grenzen und gesteuerte Zuwanderung spalten Gesellschaft, Politik und Verwaltung. Zu viele Flüchtlinge in kurzen Zeiträumen sind unser Problem. Anzeichen, dass der Flüchtlingsstrom in unser Land nachlässt, sind nicht erkennbar. Verwaltung, Sicherheitsbehörden, karitative Einrichtungen und ehrenamtliche Helfer sind mit der Registrierung, der menschenwürdigen Unterbringung und der Integration von Asylsuchenden teilweise überlastet.
Forderungen nach Obergrenzen für die Aufnahme von Asylsuchenden oder nach zeitweiser Begrenzung des Familiennachzuges werden mit Verweis auf das Asylrecht abgelehnt. Das Asylrecht nach Artikel 16a unseres Grundgesetzes, nach Genfer Flüchtlingskonvention und nach EU-Vertrag wird durch zeitnahe Verfahren für Asylanträge nicht infrage gestellt. Vielmehr muss die zumutbare Belastung vor allem der Kommunen durch die hohe Zahl von Flüchtlingen rasch verringert werden. Kurzfristig sind Maßnahmen wie verstärkte Sicherung der EU-Außengrenzen und bessere Versorgung der Flüchtlingslager in Türkei, Libanon und Jordanien notwendig. Maßnahmen von Bund und Ländern wie die beiden "Asylpakete" können helfen. Zur Bewältigung der Flüchtlingskrise sind offene Grenzen keine Lösung, sondern Obergrenzen oder, im europäischen Rahmen, Kontingente für eine kontrollierte Zuwanderung. Zur Bestimmung einer Größenordnung für unser Land könnte die Aufnahmefähigkeit der etwa 300 Landkreise und der über 100 kreisfreien Städte ermittelt werden. Nach Erreichen der so ermittelten Obergrenze wäre eine Zurückweisung Asylsuchender in das nach der Dubliner Vereinbarung zuständige EU-Land die Folge.

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