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Dienstag, 1. Dezember 2015

Gesetze einhalten

In der politischen Diskussion um die humanitäre Megakatastrophe (anstelle von Flüchtlingskrise) werden immer wieder Stimmen laut, die eine Obergrenze einfordern. Dieses und auch neue Gesetze sind aber gar nicht erforderlich. Erforderlich ist lediglich die Einhaltung der bestehenden Gesetze wie Artikel 16a des Grundgesetzes, wonach jedem "politisch" Verfolgten, das heißt jedem, der durch einen Staat oder quasi staatliche Organisationen diskriminiert wird, Asyl zu gewähren ist.
Eine allgemeine Gefährdung durch einen Bürgerkrieg reicht dafür nicht aus, sondern es bedarf der Einzelfallprüfung. Des Weiteren ist eine Anerkennung ausgeschlossen, wenn der potenzielle Asylant aus einem sicheren Drittstaat einreist. Österreich ist sicherlich ein solcher. Die Anerkennung als Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 ist weiter gefasst und schließt neben politisch Verfolgten auch solche Personen ein, denen Menschenrechtsverletzungen aufgrund der Zugehörigkeit einer Religion, Rasse oder sozialen Gruppe drohen und deswegen geflohen sind. Auch hier muss die Person selbst bedroht sein. Eine allgemeine Gefährdung durch Bürgerkrieg reicht auch hier nicht aus. Die Aufenthaltsgenehmigung ist für drei Jahre befristet. Des Weiteren sind Personen unter internationalen subsidiären Schutz zu stellen, sofern ihnen in ihrem Land durch Kriegshandlungen jeder Art eine ernsthafte Gefahr für Leib und Leben droht. Auch hier gilt eine Aufenthaltsgenehmigung von zunächst einem Jahr. All dies wird derzeit nicht eingehalten. Tagtäglich reisen Tausende nicht identifizierte und somit nicht registrierte Flüchtlinge ins Land. Dies geschieht nun seit Monaten und der Flüchtlingsstrom reißt nicht ab. Daher fordere ich unsere Politiker auf, sich am Recht zu orientieren, anstelle zu polarisieren. Politiker, die diese Gesetze missachten, säen den Boden für Rechtsradikalismus, Fremdenfeindlichkeit und gefährden unsere rechtsstaatliche Ordnung,

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