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Montag, 28. Dezember 2015

Asylbetrug in großem Stil

Der Gesamtpersonalrat und der örtliche Personalrat des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge haben am 11. November einen offenen Brief an den Leiter der Behörde, Frank-Jürgen Weise, geschickt. Es wird bemängelt, dass die Behörde nicht mehr nach rechtsstaatlichen Prinzipien handelt, Entscheider im Schnelldurchgang ausgebildet und dem Asylbetrug Tür und Tor geöffnet werden.
In einem sogenannten verkürzten (schriftlichen) Verfahren wird Asylsuchenden aus Syrien und Eritrea sowie manchen Glaubenszugehörigen aus dem Irak der Flüchtlingsstatus - unter Verzicht auf eine Identitätsprüfung - zuerkannt. Diese Praxis ist ausschließlich den Rückständen geschuldet und nach ihrem Dafürhalten mit dem Rechtsstaatsgebot nicht vereinbar. Dabei ist auch nach der Erfahrung der Bearbeiter davon auszugehen, dass es einen hohen Anteil von Asylsuchenden gibt, die eine falsche Identität angeben, um eine Bleibeperspektive mit der Möglichkeit des Familiennachzugs zu erhalten. So hat der Bundesminister des Inneren in diesem Zusammenhang erklärt, ca. 30 Prozent der Asylsuchenden gäben sich als Syrer aus, seinen in Wirklichkeit aber keine. Syrer ist, wer sich schriftlich im Rahmen einer Selbstauskunft als Syrer bezeichnet (im Fragebogen an der richtigen Stelle ein Kästchen ankreuzt) und der Dolmetscher (in der Regel weder vereidigt noch aus Syrien kommend) dies bestätigt. Selbst wenn ein Asylsuchender aus Syrien ein Personaldokument vorlegt, ist eine Echtheitsprüfung zwingend geboten. Die Dolmetscher stehen weder im Arbeitsverhältnis mit dem Bundesamt noch wurden sie in irgendeiner Weise auf die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland vereidigt. Die deutsche Botschaft in Beirut warnt davor, dass Dienstleister regelrechte "Antragspakete" mit gefälschten Zeugnissen und Diplomen verkaufen.

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