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Mittwoch, 27. Juli 2016

Abschiebung ohne Tabus - Das Ende des Flüchtlingswahnsinns?

BERLIN. Horst Seehofers Devise ist simpel und klar: "Wir müssen wissen, wer im Land ist." Nach drei Anschlägen binnen fünf Tagen im Freistaat, davon ein Amoklauf, will der bayerische Ministerpräsident eine bessere Kontrolle darüber, wer als Flüchtling oder Asylbewerber in Deutschland lebt. Er trifft damit den Nerv vieler Menschen. Nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes GfK in Nürnberg beschäftigt derzeit kein anderes Thema die Menschen in Deutschland so sehr wie die Zuwanderung und Integration von Ausländern. Vier von fünf Bundesbürgern (83 Prozent) wünschen sich dazu eine Lösung. Wenn es nur so einfach wäre. Fragen und Antworten:  


Kann ein abgelehnter Asylbewerber oder Flüchtling in ein Kriegsgebiet abgeschoben werden?
Ein Flüchtling kann nicht abgeschoben werden, wenn er keinen Pass besitzt, wenn er aus gesundheitlichen Gründen nicht reisen kann oder wenn die Lage in seinem Heimatland eine Rückkehr nicht zulässt. Ein Ausländer darf nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem ihm Folter oder die Todesstrafe drohen würde. Der 27 Jahre alte Syrer, der sich am Sonntagabend im mittelfränkischen Ansbach in die Luft sprengte, war in Deutschland geduldet. Nach Syrien als Land im Bürgerkrieg wird in aller Regel nicht abgeschoben. In Paragraf 60 des Aufenthaltsgesetzes heißt es unter anderem: "Von der Abschiebung eines Ausländers in einen anderen Staat soll abgesehen werden, wenn dort für diesen Ausländer eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben und Freiheit besteht." Allerdings ist dies eine "Soll"-Bestimmung. Seehofer fordert nun eine härtere Linie bei Abschiebungen, stellt aber klar, dass er abgelehnte Asylbewerber nicht in Kriegsgebiete zurückschicken wolle. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) schlägt vor, straffällig gewordenen Flüchtlingen den Flüchtlings- und somit auch den Schutzstatus zu entziehen.  

Wann können Migranten in ihre Heimatländer abgeschoben werden?
Wenn Asylbewerber aus einem Staat kommen, in dem ihnen keine Gefahr droht, können sie dorthin leichter abgeschoben werden. So hat der Bundestag beispielsweise Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Albanien, Serbien, Montenegro und Kosovo zu sogenannten sicheren Herkunftsländern erklärt. Auch die Maghreb-Staaten Tunesien, Algerien und Marokko sollen nach dem Willen der Bundesregierung zu solchen sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden. Dies ist auch eine Reaktion auf die Ereignisse in der Silvesternacht in Köln. Die Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer droht allerdings am Widerstand von grün-regierten Bundesländern im Bundesrat zu scheitern. Bundesinnenminister Thomas de Maizière besuchte die Maghreb-Staaten Anfang dieses Jahres, um an bestehende Rückübernahmeabkommen mit Algerien und Marokko zu erinnern.  

Was ist mit Ausländern, die straffällig geworden sind?
Ebenfalls als Reaktion auf die Übergriffe in der Silvesternacht in Köln hat das Bundeskabinett eine Verschärfung des Aufenthaltsrechtes auf den Weg gebracht, das der Bundestag im Februar verabschiedet hat. Damit senkte Deutschland die Hürden bei der Ausweisung straffällig gewordener Ausländer. Danach ist eine Ausweisung bereits dann möglich sein, wenn eine Bewährungsstrafe gegen einen Ausländer verhängt worden ist. Eine rechtskräftige Verurteilung zu einem Jahr Freiheitsstrafe soll künftig zudem die Anerkennung als Flüchtling verhindern.  

Wissen die Behörden genug über die Flüchtlinge, die zu uns kommen?
Wegen rund 350 000 unbearbeiteten Asylanträgen beschloss die Bundesregierung Ende vergangenen Jahres einen besseren Datenaustausch der Behörden bei der Registrierung von Flüchtlingen. Danach sollen in einer neuen Datenbank, auf die auch Bundes- und Länderpolizei zugreifen können, neben Name, Geburtstag und Geburtsort auch Foto, Augenfarbe, Fingerabdruck, Impfstatus, Religionszugehörigkeit, aber auch Verfahrens- und Statusfragen gespeichert werden. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) verlangte am Dienstag: "Wer ohne jedes Ausweispapier nach Deutschland kommt, der muss erst einmal angehalten werden." Bis zu 300 000 Flüchtlinge sollen ohne Registrierung durch die Behörden in Deutschland leben.

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