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Dienstag, 19. Juli 2016

188 verheiratete Mädchen unter Flüchtlingen in NRW - ein Fall von "Kulturbereicherung"?

DÜSSELDORF. 188 Fälle von verheirateten minderjährigen Mädchen haben die NRW-Behörden im vergangenen Jahr im Rahmen der Flüchtlingsaufnahme ermittelt. Drei von ihnen - zwei Syrerinnen und eine Irakerin - waren erst 14 Jahre alt. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine FDP-Anfrage hervor, die der Rundschau vorliegt. Demnach verstoßen solche Ehen nicht gegen das deutsche Recht, wenn die Heirat im Ausland zulässig gewesen ist.
Die meisten verheirateten Mädchen, die im Jahr 2015 als Flüchtlinge nach NRW kamen, stammen aus Syrien (113). Weitere Herkunftsländer sind Irak (23), Afghanistan (21), Serbien, Mazedonien, Georgien, Albanien, Eritrea, Kosovo, Bosnien-Herzegowina, Iran, Libanon und Tadschikistan. 18 dieser Mädchen waren zum Zeitpunkt ihrer Registrierung 15 Jahre alt, 54 waren 16, 113 waren 17 Jahre alt. "188 Fälle allein in NRW sind sehr besorgniserregend", sagte FDP-Frauenexpertin Susanne Schneider. Wie viele Kinderehen es insgesamt gibt, weiß die Landesregierung nicht. Die verheirateten Flüchtlingsmädchen werden als unbegleitete Minderjährige eingestuft. Im Einzelfall können die Jugendämter über eine Trennung vom Ehepartner entscheiden.

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