Die Koalitionäre feiern sich. Angela Merkel spricht von einem "großen Fortschritt". SPD-Chef Sigmar Gabriel schraubt sich sogar zum Maximallob herauf, es sei "Historisches" beschlossen worden. So viel ist unbezweifelbar: Mit der Absicht, ein Integrationsgesetz vorzulegen, stellt sich der Gesetzgeber der Tatsache, dass Deutschland eben ein Einwanderungsland geworden ist.
Zumindest der Union ist das lange schwergefallen. Union und SPD haben nun einen Katalog von Maßnahmen zusammengestellt, die zwei Leitmotiven folgen:
Wer dauerhaft in Deutschland bleiben wird oder zumindest eine begründete Aussicht darauf hat, soll möglichst frühzeitig eingebunden werden: in den Arbeitsmarkt, aber auch in unsere Kultur, was bei der Sprache beginnt. Und wer hier bleiben will, muss bereit sein, aktiv zur Integration beizutragen, sonst muss er mit Sanktionen rechnen. Dieses Zugeständnis ist nun wiederum der SPD lange schwergefallen. Alle vereinbarten Maßnahmen nehmen also die Gruppe der Zuwanderer in den Blick, die wirklich integriert werden sollen, nicht also diejenigen Asylbewerber aus sicheren Drittstaaten oder abgelehnte Bewerber, bei denen kein Abschiebungshindernis besteht.
Arbeitsmarkt
Für Asylbewerber sollen 100 000 zusätzliche Arbeitsgelegenheiten aus Bundesmitteln geschaffen werden. Ziel sei, heißt es in dem Beschlusspapier, "eine niedrigschwellige Heranführung an den deutschen Arbeitsmarkt" sowie "das Angebot einer sinnvollen und gemeinnützigen Betätigung", was eine komplizierte Umschreibung für Ein-Euro-Jobs ist. Neu geregelt wurde, dass ein Zuwanderer, der den Status einer Duldung hat, etwa wenn sein Asylantrag abgelehnt wurde, aber ein objektives Abschiebehindernis besteht, seinen Status für die Gesamtdauer seiner Ausbildung erhält. Danach erhält er eine weitere Duldung von sechs Monaten zur Jobsuche in Deutschland. Für eine anschließende Beschäftigung "wird ein Aufenthaltsrecht der Beschäftigung entsprechend für zwei Jahre erteilt".
Gesellschaft
Die Koalitionäre sind sich einig, dass im Zuge der Eingliederung keine sozialen Brennpunkte entstehen sollen. Die Schutzberechtigten sollen deshalb gleichmäßig verteilt werden. Das Instrument dazu ist die verbindliche Wohnsitz-Zuweisung und liegt in den Händen der Länder. Das zentrale Mittel, um die Zuwanderer mit der neuen Sprache und Kultur vertraut zu machen, sind die Integrationskurse. Deshalb sollen sie schneller zur Verfügung stehen und zahlreicher werden. Schon seit vergangenem Herbst ist es Praxis, die Integrationskurse prinzipiell auch für Asylbewerber im laufenden Verfahren zu öffnen, wenn sie eine gute Bleibeperspektive haben.
Das Fordern
Ein roter Faden des künftigen Integrationsgesetzes ist das verbindliche Fordern aktiver Integration, bei deren Ausbleiben auch Sanktionen ausgesprochen werden. So soll ausdrücklich geregelt werden, "dass die Leistungsberechtigten bei noch festzulegenden Integrationsmaßnahmen Mitwirkungspflichten treffen" und dass die "Ablehnung oder der Abbruch von Integrationsmaßnahmen ohne wichtigen Grund jeweils zu Leistungseinschränkungen im Asylbewerber-Leistungsgesetz führt". Eine unbefristete Niederlassungserlaubnis soll nur erteilt werden, "wenn der anerkannte Flüchtling seinerseits Integrationsleistungen erbracht hat". Wer beim Bezug von Leistungen aus dem Asylbewerber-Leistungsgesetzes trickst und auffliegt, soll Leistungskürzungen hinnehmen. Und auch ein Verstoß gegen die Wohnsitz-Zuweisung soll zu Konsequenzen führen.
Die Reaktionen
Auf den ersten Blick hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière viel von seinen Vorstellungen durchgesetzt, was besonders für den Teil "Fordern" des Paketes gilt. In der Unionsfraktion ist man denn auch mit dem Minister sehr zufrieden. Deren Innenexperte Armin Schuster lobte vor allem die Bindung der dauernden Niederlassungserlaubnis an aktive Integrationsleistungen. "Das ist ein großer Erfolg für die Union", sagte er gestern im Gespräch mit unserer Zeitung. Mag sein. Aber jetzt beginnt vermutlich das Weichklopfen. Aydan Özoguz, die Staatsministerin für Integration (SPD), machte schon in Hinblick auf die Sanktionen klar, dass da "noch viel zu klären" sei.
Wer dauerhaft in Deutschland bleiben wird oder zumindest eine begründete Aussicht darauf hat, soll möglichst frühzeitig eingebunden werden: in den Arbeitsmarkt, aber auch in unsere Kultur, was bei der Sprache beginnt. Und wer hier bleiben will, muss bereit sein, aktiv zur Integration beizutragen, sonst muss er mit Sanktionen rechnen. Dieses Zugeständnis ist nun wiederum der SPD lange schwergefallen. Alle vereinbarten Maßnahmen nehmen also die Gruppe der Zuwanderer in den Blick, die wirklich integriert werden sollen, nicht also diejenigen Asylbewerber aus sicheren Drittstaaten oder abgelehnte Bewerber, bei denen kein Abschiebungshindernis besteht.
Arbeitsmarkt
Für Asylbewerber sollen 100 000 zusätzliche Arbeitsgelegenheiten aus Bundesmitteln geschaffen werden. Ziel sei, heißt es in dem Beschlusspapier, "eine niedrigschwellige Heranführung an den deutschen Arbeitsmarkt" sowie "das Angebot einer sinnvollen und gemeinnützigen Betätigung", was eine komplizierte Umschreibung für Ein-Euro-Jobs ist. Neu geregelt wurde, dass ein Zuwanderer, der den Status einer Duldung hat, etwa wenn sein Asylantrag abgelehnt wurde, aber ein objektives Abschiebehindernis besteht, seinen Status für die Gesamtdauer seiner Ausbildung erhält. Danach erhält er eine weitere Duldung von sechs Monaten zur Jobsuche in Deutschland. Für eine anschließende Beschäftigung "wird ein Aufenthaltsrecht der Beschäftigung entsprechend für zwei Jahre erteilt".
Gesellschaft
Die Koalitionäre sind sich einig, dass im Zuge der Eingliederung keine sozialen Brennpunkte entstehen sollen. Die Schutzberechtigten sollen deshalb gleichmäßig verteilt werden. Das Instrument dazu ist die verbindliche Wohnsitz-Zuweisung und liegt in den Händen der Länder. Das zentrale Mittel, um die Zuwanderer mit der neuen Sprache und Kultur vertraut zu machen, sind die Integrationskurse. Deshalb sollen sie schneller zur Verfügung stehen und zahlreicher werden. Schon seit vergangenem Herbst ist es Praxis, die Integrationskurse prinzipiell auch für Asylbewerber im laufenden Verfahren zu öffnen, wenn sie eine gute Bleibeperspektive haben.
Das Fordern
Ein roter Faden des künftigen Integrationsgesetzes ist das verbindliche Fordern aktiver Integration, bei deren Ausbleiben auch Sanktionen ausgesprochen werden. So soll ausdrücklich geregelt werden, "dass die Leistungsberechtigten bei noch festzulegenden Integrationsmaßnahmen Mitwirkungspflichten treffen" und dass die "Ablehnung oder der Abbruch von Integrationsmaßnahmen ohne wichtigen Grund jeweils zu Leistungseinschränkungen im Asylbewerber-Leistungsgesetz führt". Eine unbefristete Niederlassungserlaubnis soll nur erteilt werden, "wenn der anerkannte Flüchtling seinerseits Integrationsleistungen erbracht hat". Wer beim Bezug von Leistungen aus dem Asylbewerber-Leistungsgesetzes trickst und auffliegt, soll Leistungskürzungen hinnehmen. Und auch ein Verstoß gegen die Wohnsitz-Zuweisung soll zu Konsequenzen führen.
Die Reaktionen
Auf den ersten Blick hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière viel von seinen Vorstellungen durchgesetzt, was besonders für den Teil "Fordern" des Paketes gilt. In der Unionsfraktion ist man denn auch mit dem Minister sehr zufrieden. Deren Innenexperte Armin Schuster lobte vor allem die Bindung der dauernden Niederlassungserlaubnis an aktive Integrationsleistungen. "Das ist ein großer Erfolg für die Union", sagte er gestern im Gespräch mit unserer Zeitung. Mag sein. Aber jetzt beginnt vermutlich das Weichklopfen. Aydan Özoguz, die Staatsministerin für Integration (SPD), machte schon in Hinblick auf die Sanktionen klar, dass da "noch viel zu klären" sei.
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