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Freitag, 19. August 2016

Draufzahlen oder verdienen

BAD HONNEF/DÜSSELDORF. Ende vorigen Jahres sahen sich die Kommunen landauf landab mit immer neuen Flüchtlingszuweisungen konfrontiert und sich selbst an der Belastungsgrenze. Auch in Bad Honnef. Umso ärgerlicher wird der parteilose Bürgermeister Otto Neuhoff, wenn er auf die Finanzierung der Flüchtlingsunterbringung zu sprechen kommt. "Es gibt Kommunen, die daran verdienen und andere, die draufzahlen", sagt Neuhoff. So würden Städte Geld dafür bekommen, dass Flüchtlinge auf ihrem Gebiet untergebracht werden, doch in Wirklichkeit leben diese nicht in Einrichtungen der Kommunen, sondern in Erstaufnahmeeinrichtungen, die Kommunen dem Land zur Verfügung stellen - und deren Kosten vor allem vom Land getragen werden. Hiervon würden vor allem große Städte profitieren.
Konkret für Bad Honnef, das keine Erstaufnahmeeinrichtung hat, bedeutet das: Die Stadt erhält vom Land für dieses Jahr rund 3,2 Millionen Euro für die zugewiesenen Flüchtlinge. "Das sind 7000 Euro pro Flüchtling", hat Neuhoff ausgerechnet. Das Land hatte aber angekündigt, den Kommunen 10 000 Euro pro Flüchtling zukommen zu lassen. Die tatsächlichen Kosten, so der Bürgermeister, betrügen hingegen 11 000 Euro je Flüchtling. Da kommt das Prinzip der Erstaufnahmeeinrichtungen ins Spiel. Ein Beispiel aus dem Kreis Soest: In Rüthen etwa - einer Stadt mit gut 10 000 Einwohnern - betreibt das Land eine Erstaufnahmeeinrichtung mit 500 Flüchtlingen. Diese werden auf den Verteilschlüssel angerechnet, so dass Rüthen selbst nur noch rund 40 Flüchtlinge aufnehmen muss. Für die 500 Flüchtlinge in der Landeseinrichtung müsse die Stadt zwar Mehrkosten aufbringen, sagt Bürgermeister Peter Weiken. Doch mit der Komplettbetreuung sei der Aufwand nicht zu vergleichen. Streng genommen erhält Rüthen für jeden seiner Flüchtlinge 39 000 Euro. Das versteht selbst der Bürgermeister nicht: "Das ist eigentlich so nicht gerecht. Der Fehler liegt beim Land." Dort sieht man das anders. Mit der Anrechnung der in den Landeseinrichtungen untergebrachten Flüchtlingen auf die Aufnahmequote sei ein Anreiz geschaffen worden, "damit Kommunen Landeseinrichtungen auf ihrem Gebiet akzeptieren", erklärt das Innenministerium. Der Grundsatz der Gleichbehandlung der Kommunen sei trotzdem gewahrt. Bürgermeister Neuhoff hingegen verweist darauf, dass der Haushalt seiner Stadt in diesem Jahr ein Defizit von sechs Millionen Euro aufweist, "davon drei Millionen wegen nicht gedeckter Kosten bei der Flüchtlingsunterbringung". Inzwischen hat das Innenministerium mitgeteilt, das Flüchtlingsaufnahmegesetz werde überarbeitet, ab dem 1. Januar 2017 gelte die Kopfpauschale, wonach die Kommunen für jene Flüchtlinge Erstattungen erhalten, die auch tatsächlich auf ihrem Gebiet leben. Aus Sicht von Neuhoff wäre das ein Fortschritt. Allerdings bleibe "ein Nachgeschmack", da das Flüchtlingsaufnahmegesetz im nächsten Jahr für die Flüchtlinge, die die Stadt im vorigen Jahr versorgen musste, nicht mehr gilt. Bis dahin sind die meisten Asylverfahren abgeschlossen. Dann hätten diejenigen, die in Bad Honnef bleiben, Anspruch auf Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch II. Dafür müsste wieder die Stadt aufkommen.

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