Stichworte

1945 Abschiebung AfD Afghanistan Afrika Albanien Algerien Alltag Amok Angst Ankerzentrum Anschlag Araber Arbeit Arbeitslosigkeit Armut Asylbewerber Asylrecht Ausbildung Australien Baden-Württemberg Balkan Bayern Belgien Bergneustadt Berlin Betrug Bevölkerung Bildung BKA Bonn Brandstiftung Braunschweig BRD Bulgarien Bundespolizei Bundespräsident Bundeswehr CDU Clan CSU Dänemark Demographie Demonstration Desinformation Diskussion Drogen Dublin-Abkommen Duisburg Düsseldorf Ehre Einwanderungsgesetz England Enteignung Eritrea EU Familie Fazit Flucht Flüchtlinge Frankfurt Frankreich Gabriel Gefängnis Gericht Geschichte Gesetz Gesundheit Gewalt Grenzsicherung Griechenland Großbritannien Grüne Hamburg Helfer Hessen Hilfe Hotspot Hunger Integration Irak Iran IS Islam Israel Italien Jugendliche Kanada Katastrophe Kinder Kindergeld Kirche Klima Köln Konkurrenz Kontrolle Körperverletzung Kosovo Kosten Krankheit Krieg Kriminalität Kritik Kroatien Kultur Kurden Leserbrief Libanesen Lüge Lybien Marokko Mazedonien Medien Merkel Messer Mexiko Migranten Mittelmeer Mord negativ Niederlande Niedersachsen Nordafrikaner Notunterkunft NRW Obdachlose Oberberg Opfer Österreich Osteuropa Palästinenser Pflege Politik Polizei Presse Problem Quote Raub Rechtsextremismus Regierung Registrierung Religion Roma Route Rückkehr Ruhrgebiet Rumänien Ründeroth Russland-Deutsche Salafisten Saudi Arabien Saudi-Arabien Scheitern Schleswig-Holstein Schleuser Schule Schulpflicht Schweden Schweiz Seehofer Seenotrettung Serbien Slowenien Sozialleistungen Spanien SPD Spenden Sprache Statistik Steuer Studie Südosteuropa Syrien Tafel Terror Toleranz Totschlag Tradition Tunesien Türkei Türken Umfrage UN Ungarn Urteil USA Vergewaltigung Vertreibung Vorurteile Wachstum Wahlen Waldbröl Werte Willkommenskultur Wirtschaft Wohnraum Zuwanderung

Donnerstag, 4. August 2016

Das Asylrecht HAT eine Obergrenze

Vor einem Jahr hat Frau Merkel erklärt: "Das Grundrecht auf Asyl kennt keine Obergrenze." Zwar findet sich im Asylrechtsartikel des Grundgesetzes das Wort "Obergrenze" nicht. Absatz 2 des Artikels bestimmt aber, dass sich nicht auf das Asylrecht berufen kann, wer aus einem sicheren Drittstaat einreisen will (Drittstaatenklausel). Da Deutschland von sicheren Drittstaaten umgeben ist, hat Anspruch auf Asyl nur, wer über Flug- oder Seehäfen einreist.
Wenn aber in allen anderen Fällen Asyl verweigert werden kann, muss es erst recht zulässig sein, eine Obergrenze festzulegen. In ihrer Pressekonferenz hat Frau Merkel zu dem Thema eine andere Erklärung gegeben: "Nach unserer Auffassung - nach meiner Auffassung, aber auch nach Auffassung der Kommission - ist eine Zurückweisung eines Asylsuchenden nicht möglich." Das Gegenteil ist der Fall. Die Drittstaatenklausel des Grundgesetzes und die daraus folgende Zurückweisung an der Grenze sind durch die Dublin-III-Verordnung der EU gedeckt, wonach derjenige EU-Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist, in den der Schutzsuchende zuerst eingereist ist. Auch ein Verstoß gegen das Schengen-Abkommen, das die Kontrollen an den EU-Binnengrenzen abgeschafft hat, liegt nicht vor. Es lässt ausdrücklich zu, dass bei schwerwiegender Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit vorübergehend wieder Kontrollen an den Binnengrenzen durchgeführt werden. Auf der Grundlage dieser Ausnahmeregelung hat die EU-Kommission Deutschland im Mai die Erlaubnis erteilt, die Kontrollen an der Grenze zu Österreich und Tschechien bis Ende des Jahres zu verlängern. Die humanitären Gründe sind inzwischen ebenfalls nicht mehr überzeugend. Frau Merkel selbst hat sich bekanntlich bei dem von ihr eingefädelten Flüchtlingsdeal mit Erdogan über humanitäre Bedenken hinweggesetzt. Außerdem hat Deutschland durch die Aufnahme von mehr als einer Million Flüchtlinge seine humanitäre Verpflichtung bereits im Übermaß erfüllt. Jetzt sind die anderen EU-Staaten und insbesondere die Glaubensbrüder in Saudi-Arabien und in den Golfstaaten am Zuge. Was spricht also gegen eine Obergrenze?

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen