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Donnerstag, 19. Januar 2017

Syrische Asylbewerber planten Anschläge in Düsseldorf

Düsseldorf - Die im Juni 2016 aufgeflogene IS-Terrorzelle hat ihre Anschlagspläne in der Düsseldorfer Altstadt bereits weiter vorangetrieben als bisher bekannt. Das geht aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) über die Verlängerung der Untersuchungshaft hervor, der am Donnerstag veröffentlicht wurde. Das Dokument gibt einen Überblick über den Stand der Ermittlungen Mitte Dezember. „Die Planung der Tat war bereits weit fortgeschritten“, heißt es darin. Demnach hatten die vier syrischen Beschuldigten bereits festgelegt, dass der Anschlag an einem Freitag oder Samstag verübt werden sollte, „weil die Düsseldorfer Altstadt an diesen Tagen regelmäßig besonders belebt ist“. Nach der Darstellung in dem BGH-Beschluss sah der Plan vor, dass sich zunächst zwei Selbstmordattentäter im Stadtzentrum in parallel zueinander verlaufenden Straßen in die Luft sprengten. An den vier Ausgängen der Altstadt sollten sich je zwei Terroristen mit Kalaschnikows postieren. „Sie sollten möglichst viele flüchtende Menschen erschießen und sich nach der Entleerung ihrer Magazine schließlich ebenfalls selbst in die Luft sprengen.“ 
Die Zelle war aufgeflogen, weil einer der Männer die Pläne verriet. Seine Glaubwürdigkeit hatte zunächst infrage gestanden. Aus dem Beschluss geht nun aber hervor, dass seine Aussagen durch die Auswertung insbesondere diverser Facebook-Profile „weitgehend bestätigt“ werden konnten. Saleh A., dessen Alter die Bundesanwaltschaft zuletzt Ende September mit 29 Jahren angab, hatte sich am 1. Februar 2016 in Paris den Behörden offenbart. So brachte er die Ermittler auf die Spur seiner Komplizen. Am 2. Juni wurden die drei Männer in Asylunterkünften in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Brandenburg festgenommen, Mahood B. (zuletzt 25), Abd Arahman A. K. (31) und Hamza C. (28). Saleh A. wurde im Herbst von Frankreich nach Deutschland überstellt. 
Bereits im Juni war mitgeteilt worden, dass der Auftrag für den Anschlag direkt aus der Führungsebene des Islamischen Staats (IS) gekommen sein soll. Dazu werden nun neue Details bekannt. Demnach soll A. bei einem Treffen im syrischen Rakka, an dem mehrere IS-Führungsleute teilnahmen, den Auftrag und nähere Instruktionen erhalten haben. Ein deutscher IS-Mann, der früher in Düsseldorf lebte, habe ihm dazu eine Karte mit den Örtlichkeiten skizziert. Die Einzelheiten der Tat habe A. nach seiner Ankunft in Deutschland im März 2015 ausgearbeitet. Aus dem BGH-Beschluss geht auch hervor, dass Details am 10. Februar 2016 in Heidelberg beredet werden sollten. Den Angaben zufolge wollte A. sich dort mit Abd Arahman A. K. treffen, der den Auftrag hatte, die Sprengwesten herzustellen. Bei dem Treffen habe es um „die Lagerung der Sprengstoffe und deren Transport nach Düsseldorf“ gehen sollen. Zum verabredeten Zeitpunkt hatte sich A. aber dann schon gestellt. Über Hamza C. und A. K. heißt es, sie seien „nicht bloß tatgeneigt, sondern unbedingt dazu entschlossen“ gewesen. Laut A. sei auch Mahood B. „jederzeit bereit“ gewesen, zum Selbstmordattentäter zu werden. Zum Ermittlungsstand heißt es, es seien 57 Zeugen vernommen worden, „deren Angaben sich teilweise widersprechen, so dass Nachvernehmungen erforderlich sind“. Die Daten auf den Handys der drei Komplizen seien noch nicht vollständig ausgewertet. Es gebe Rechtshilfeverkehr mit Frankreich, den Niederlanden, Belgien, Algerien und der Türkei, Ersuchen an die USA und Jordanien seien absehbar. (dpa)

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