Stichworte

1945 Abschiebung AfD Afghanistan Afrika Albanien Algerien Alltag Amok Angst Ankerzentrum Anschlag Araber Arbeit Arbeitslosigkeit Armut Asylbewerber Asylrecht Ausbildung Australien Baden-Württemberg Balkan Bayern Belgien Bergneustadt Berlin Betrug Bevölkerung Bildung BKA Bonn Brandstiftung Braunschweig BRD Bulgarien Bundespolizei Bundespräsident Bundeswehr CDU Clan CSU Dänemark Demographie Demonstration Desinformation Diskussion Drogen Dublin-Abkommen Duisburg Düsseldorf Ehre Einwanderungsgesetz England Enteignung Eritrea EU Familie Fazit Flucht Flüchtlinge Frankfurt Frankreich Gabriel Gefängnis Gericht Geschichte Gesetz Gesundheit Gewalt Grenzsicherung Griechenland Großbritannien Grüne Hamburg Helfer Hessen Hilfe Hotspot Hunger Integration Irak Iran IS Islam Israel Italien Jugendliche Kanada Katastrophe Kinder Kindergeld Kirche Klima Köln Konkurrenz Kontrolle Körperverletzung Kosovo Kosten Krankheit Krieg Kriminalität Kritik Kroatien Kultur Kurden Leserbrief Libanesen Lüge Lybien Marokko Mazedonien Medien Merkel Messer Mexiko Migranten Mittelmeer Mord negativ Niederlande Niedersachsen Nordafrikaner Notunterkunft NRW Obdachlose Oberberg Opfer Österreich Osteuropa Palästinenser Pflege Politik Polizei Presse Problem Quote Raub Rechtsextremismus Regierung Registrierung Religion Roma Route Rückkehr Ruhrgebiet Rumänien Ründeroth Russland-Deutsche Salafisten Saudi Arabien Saudi-Arabien Scheitern Schleswig-Holstein Schleuser Schule Schulpflicht Schweden Schweiz Seehofer Seenotrettung Serbien Slowenien Sozialleistungen Spanien SPD Spenden Sprache Statistik Steuer Studie Südosteuropa Syrien Tafel Terror Toleranz Totschlag Tradition Tunesien Türkei Türken Umfrage UN Ungarn Urteil USA Vergewaltigung Vertreibung Vorurteile Wachstum Wahlen Waldbröl Werte Willkommenskultur Wirtschaft Wohnraum Zuwanderung

Mittwoch, 8. Juni 2016

Streit in Flüchtlingsunterkunft - 22-Jähriger muss sich wegen Totschlags verantworten

Pulheim/Köln - Seit Mittwoch, muss sich ein 22-jähriger Albaner vor dem Kölner Landgericht wegen des Verdachts des Totschlags verantworten. Die Staatsanwaltschaft Köln wirft dem Mann vor, am Abend des 24. Februar einen 26-jährigen Landsmann mit mehreren Messerstichen in Pulheim tödlich verletzt zu haben.
Beide Männer sollen in der Flüchtlingsunterkunft „Zur offenen Tür“ in der Nähe des Buschwegs gelebt haben. Laut Anklageschrift kam es um 20.20 Uhr zu einem lautstarken Wortgefecht zwischen den Männern, mit Fäusten seien beide aufeinander losgegangen. Der 26-Jährige soll dabei zu Boden gegangen sein und sich am Knie verletzt haben. Als er wieder gestanden habe, sei der Angeklagte mit einem Messer, dessen Klinge 8,5 Zentimeter lang gewesen sei, auf den Verletzten losgegangen.
„Mit Tötungsabsicht“, so Staatsanwalt Elmar Köstner, habe der Angeklagte dem Mann zunächst in die Achsel und später in den Brustkorb gestochen. Dabei habe er zwischen der elften und der zwölften Rippe ins Herz getroffen. Das Opfer habe sich noch 80 Meter in Richtung Flüchtlingsunterkunft geschleppt und sei unmittelbar davor zusammengebrochen. Zwei Passanten hatten den Mann kurze Zeit später schwer verletzt am Buschweg liegend wenige Schritte von der Grundschule entfernt gefunden. Sie hatten die Polizei und Rettungskräfte gerufen. Der Notarzt hatte versucht, den Verletzten zu reanimieren – vergebens. „Er starb an den Folgen des Stiches“, so der Staatsanwalt. 
Die Kölner Polizei hatte unmittelbar nach dem Geschehen eine Mordkommission eingerichtet und nach dem 22-Jährigen gefahndet, der geflüchtet war. Am 1. März wurde er festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. In Pulheim herrschte im Anschluss an die Tat Fassungslosigkeit. Die Flüchtlinge in der Unterkunft, die Anwohner des Buschwegs und die Schüler des nahen Schulzentrums waren schockiert. Eine große Blutlache auf dem Bürgersteig war noch Tage später deutlich zu erkennen. Wie der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Ingo Lindemann, gestern vor Gericht erklärte, wird der 22-Jährige vorerst keine Aussage machen. Für diesen Prozess sind insgesamt sieben Verhandlungstage vorgesehen. Das Urteil soll voraussichtlich am 4. Juli gesprochen werden. Die Verhandlung wird kommenden Montag, 9.15 Uhr, fortgesetzt.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen