Bergisch Gladbach - Die Klage eines Muslims gegen einen Gladbacher Arzt ist vom Bensberger Amtsgericht abgewiesen worden. Die Ehefrau des Klägers hatte dem Arzt aus Glaubensgründen den Handschlag verweigert. Das anschließende Gespräch zwischen dem Ehemann der Patientin und dem Mediziner entwickelte sich zu einer hitzigen Diskussion. Der Arzt brach daraufhin die Behandlung ab und berief sich auf das zerstörte Vertrauensverhältnis zischen Arzt und Patient.
Die verweigerte Behandlung verstoße gegen das Gleichbehandlungsprinzip, weil sie religiös motiviert sei, hatte der Anwalt des Klägers argumentiert. Der Glaube der Ehefrau führe zu einer Benachteiligung. Seine Forderung an den Arzt: eine Schmerzensgeldzahlung nicht unter 2000 Euro. Die Vorsitzende Richterin am Amtsgericht schmetterte die Klage jedoch ab. Schon am ersten Verhandlungstag hatte sie durchblicken lassen, dass die Klage keine Erfolgsaussichten habe. Der Ehemann bestand jedoch auf einem Urteil. Nun hat er sowohl die Prozesskosten als auch die Anwaltshonorare zu tragen. (dino)
- wie die Politik ein ernsthaftes Problem in unverantwortlicher Weise zur Herausforderung umettikettiert und zur Chance schönredet.
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