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Samstag, 11. Juni 2016

Ehe mit 14-jähriger Syrerin gilt auch in Deutschland

Bamberg. Wie sollen deutsche Behörden mit Flüchtlingen umgehen, die nach geltendem Recht in ihren Heimatländern schon als Minderjährige geheiratet haben? Das Oberlandesgericht Bamberg hat im Fall einer mit 14 Jahren verheirateten Syrerin die Gültigkeit der Ehe anerkannt. Viel spricht nun für eine Grundsatzentscheidung durch den Bundesgerichtshof. Das OLG Bamberg misst dem Fall eine grundsätzliche Bedeutung bei und ließ deshalb Rechtsbeschwerde bis zum Bundesgerichtshof zu.
Dieser habe sich bislang noch nicht dazu geäußert, ob eine Eheschließung im Ausland bei Unterschreitung des in Deutschland geltenden Ehemündigkeitsalters von mindestens 16 Jahren eines Partners die Nichtigkeit der Ehe zur Folge habe. Vormund sollte Sorgerecht übernehmen In dem behandelten Fall war eine damals 14-Jährige Syrerin mit ihrem damals 20 Jahre alten Ehemann im August nach Deutschland gekommen. Der Jugendlichen war nach den Worten eines OLG-Sprechers ein Vormund bestellt worden, der dann an Stelle ihrer Eltern das Sorgerecht übernehmen sollte. Weil die Jugendliche aber verheiratet ist, falle in ihrem Fall nach der Entscheidung des Senats diese Vormundschaft weg. Entscheidend für das Urteil sei auch gewesen, dass der Senat die Wirksamkeit der Ehe nach syrischem Recht bejaht habe. Es lägen auch keine Hinweise auf eine sogenannte Zwangsheirat vor, so dass in diesem Fall auch keine Kindeswohlbelange gegen die Rechtmäßigkeit der Ehe gesprochen hätten. Vermutlich Hunderte Fälle Über das Problem bereits verheirateter Minderjähriger hatte die Tageszeitung "Die Welt" Ende Mai ausführlich berichtet. Demnach werden die Fälle nicht in allen Bundesländern zentral registriert. Alleine in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg gebe es aber Hunderte solcher Minderjährigen-Ehen. Eine seriöse Einschätzung der Zahlen sei kaum möglich, sagte der Islamwissenschaftler Mathias Rohe dem "Focus". Es stehe aber fest, "dass das nicht nur Einzelfälle sind".

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