Stichworte

1945 Abschiebung AfD Afghanistan Afrika Albanien Algerien Alltag Amok Angst Ankerzentrum Anschlag Araber Arbeit Arbeitslosigkeit Armut Asylbewerber Asylrecht Ausbildung Australien Baden-Württemberg Balkan Bayern Belgien Bergneustadt Berlin Betrug Bevölkerung Bildung BKA Bonn Brandstiftung Braunschweig BRD Bulgarien Bundespolizei Bundespräsident Bundeswehr CDU Clan CSU Dänemark Demographie Demonstration Desinformation Diskussion Drogen Dublin-Abkommen Duisburg Düsseldorf Ehre Einwanderungsgesetz England Enteignung Eritrea EU Familie Fazit Flucht Flüchtlinge Frankfurt Frankreich Gabriel Gefängnis Gericht Geschichte Gesetz Gesundheit Gewalt Grenzsicherung Griechenland Großbritannien Grüne Hamburg Helfer Hessen Hilfe Hotspot Hunger Integration Irak Iran IS Islam Israel Italien Jugendliche Kanada Katastrophe Kinder Kindergeld Kirche Klima Köln Konkurrenz Kontrolle Körperverletzung Kosovo Kosten Krankheit Krieg Kriminalität Kritik Kroatien Kultur Kurden Leserbrief Libanesen Lüge Lybien Marokko Mazedonien Medien Merkel Messer Mexiko Migranten Mittelmeer Mord negativ Niederlande Niedersachsen Nordafrikaner Notunterkunft NRW Obdachlose Oberberg Opfer Österreich Osteuropa Palästinenser Pflege Politik Polizei Presse Problem Quote Raub Rechtsextremismus Regierung Registrierung Religion Roma Route Rückkehr Ruhrgebiet Rumänien Ründeroth Russland-Deutsche Salafisten Saudi Arabien Saudi-Arabien Scheitern Schleswig-Holstein Schleuser Schule Schulpflicht Schweden Schweiz Seehofer Seenotrettung Serbien Slowenien Sozialleistungen Spanien SPD Spenden Sprache Statistik Steuer Studie Südosteuropa Syrien Tafel Terror Toleranz Totschlag Tradition Tunesien Türkei Türken Umfrage UN Ungarn Urteil USA Vergewaltigung Vertreibung Vorurteile Wachstum Wahlen Waldbröl Werte Willkommenskultur Wirtschaft Wohnraum Zuwanderung

Mittwoch, 7. Dezember 2016

Richter stellt Flüchtlingspolitik infrage

Zum Bericht über die Entscheidung des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts, dass einem Syrer entgegen dem Asylpaket II. der Bundesregierung der volle Flüchtlingsstatus gewährt werden muss, schreiben zwei Leser.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf im Fall Mohammed M. zeigt mal wieder, was bei deutschen Gerichten alles möglich ist. Es wird behauptet, dass die Gefahr bestehe, dass der inzwischen 18-Jährige, der als 16-Jähriger in die Bundesrepublik eingereist ist, mit Gefängnis und Folter zu rechnen habe, wenn er nach Syrien zurückgeschickt würde, da er inzwischen aufgrund seines Alters wehrpflichtig sei. Deshalb sei er als politisch Verfolgter einzustufen und somit mit dem vollen Flüchtlingsstatus auszustatten. Richter Schwerdtfeger lässt hierbei völlig außer Acht, dass Mohammed nur dann mit Bestrafung zu rechnen hat, wenn er nach Syrien zurückkehrt und sich trotzdem der Wehrpflicht entzieht. Wehrdienstverweigerung wird bekanntlich in allen Ländern bestraft, die eine Wehrpflicht haben.
Sollte die nächste Instanz dieses Urteil bestätigen, dann können zum Beispiel sämtliche Wehrdienstverweigerer aller Länder nach Deutschland kommen, bei denen die Scharia gilt, ohne Gefahr zu laufen, wieder ausgewiesen zu werden, weil dort Gefängnisstrafen inclusive Peitschenhieben zur "Standardstrafe" gehören, das heißt, diese Personen erhalten zwar kein Asyl, können aber nicht mehr in ihr Land abgeschoben werden, da Peitschenhiebe nach allgemeiner Auffassung zu Recht eine Folter darstellen. Dass der unabhängige Richter Schwerdtfeger zu diesem Urteil kommt, könnte damit zusammenhängen, dass die USA die "Rebellen" (Ausdruck des Autors Tobias Blasius) unterstützt und diese USA somit kein Interesse haben, die Armee von Assad durch eine Vielzahl solcher Wehrpflichtiger zu stärken.  
 Volker Koos 

Ich bin bisher davon ausgegangen, dass wir in einem Staat leben, in dem Gewaltenteilung herrscht. Also Legislative (Bundestag), Exekutive (Regierung) und Judikative (Gerichtsbarkeit). Und jetzt will ein Verwaltungsrichter in Düsseldorf diese Gewaltenteilung durchbrechen und große Politik machen und stellt die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung infrage. Der junge Syrer, um den es in diesem Fall geht, ist illegal in dieses Land eingedrungen, nicht etwa geflohen. Denn wovor ist er geflohen, als er in der Türkei, in Griechenland und anderen Ländern bis nach Deutschland gereist ist? In all diesen Ländern gab es keinen Krieg, keinen Terror, keine Verfolgung. In all diesen Ländern wäre er sicher gewesen. Ihn und die meisten seiner Landsleute trieb allein ein "besseres Leben" im von Frau Merkel vorgegaukelten "Willkommensland" Deutschland an (Er möchte studieren, ein neues Leben aufbauen - auf Kosten von uns Steuerzahlern). Man könnte so etwas als Wirtschaftsflüchtling bezeichnen. Kein Asylbewerber hat ein Recht auf Auswahl des Asylstaats oder auf Freizügigkeit (so Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz in "Focus" 43/2015). So auch der frühere Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier, der postuliert hatte: "Es gibt kein voraussetzungsloses Recht auf Einreise für Nicht-EU-Ausländer." Statt froh und dankbar zu sein, dass sie in Deutschland zumindest vorübergehend Schutz finden, strengen "Flüchtlinge" massenhaft "Verbesserungsklagen" an. Woher wissen diese Menschen das überhaupt, dürften sie so etwas aus ihren Heimatländern doch wohl kaum kennen? Da hat sich inzwischen offenbar eine ganze "Industrie" gebildet, die diesen Menschen zur Seite steht, auch Abschiebungen zu verhindern oder zumindest hinauszuzögern, damit die Menschen noch sehr lange staatliche Leistungen in Anspruch nehmen können. Diese Rechtsanwälte werden sicherlich nicht von ihren Mandanten bezahlt, sondern im Rahmen der Prozesskostenhilfe von den Steuerzahlern in Deutschland. Das ist aus meiner Sicht eine Pervertierung des Rechtstaats. 
Heinrich Dittmar

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen