Köln - Während am Montag in Saal 23 des Landgerichts die Anklage gegen einen 22-Jährigen verlesen wird, stockt so manchem Zuhörer der Atem. Mit äußerster Brutalität soll der Angeklagte am Karnevalsfreitag 2017 um 2.18 Uhr auf der Zülpicher Straße eine junge Frau überfallen und vergewaltigt haben.
Mindestens 30 Faustschläge soll er der Frau ins Gesicht versetzt haben, um ihren Widerstand zu brechen. Die Frau wurde schwer verletzt.
Der Angeklagte legte über seinen Verteidiger ein umfassendes Geständnis ab.
Opfer war auf dem Weg zum Freund
Laut Anklage befand sich die Frau damals auf dem Weg zur Wohnung ihres Freundes. Beide telefonierten, als die 21-Jährige auf den Angeklagten getroffen sein soll. Ihr Freund soll ihr noch zugesichert haben, ihr entgegenzukommen, als ihr der Täter anbot, sie zu begleiten. Das Angebot nahm die Frau arglos an und soll am Telefon noch gesagt haben, dass sie sich nun sicherer fühle. Doch nach Beendigung des Telefonats, entriss ihr der Täter das Handy und warf es weg.
Anschließend soll der Mann sie mit Faustschlägen traktiert und in den Paula-Kleinmann-Weg gezerrt haben. Dort soll der 22-Jährige die Frau zu Boden gerungen haben, ihr weitere Faustschläge verpasst und sie vergewaltigt haben. Doch die Frau wehrte sich mit allem, was sie hatte, was den Angreifer laut Anklageschrift nur „aggressiver“ gemacht habe. Erst als der Täter Stimmen von der nahe gelegenen Zülpicher Straße hörte, soll er von seinem Opfer abgelassen haben, die Frau haben fliehen können.
Unterkiefer gebrochen und Schädelprellung erlitten
Sie zog sich „gravierende Verletzungen“ zu, wie die Oberstaatsanwältin sagte. Ihr Unterkiefer wurde gebrochen, sie erlitt eine Schädelprellung und einen Nasenbruch. Zudem schwollen beide Augen so stark zu, dass sie nichts mehr sehen konnte. Zudem sprach ihre Nebenklagevertreterin von einem Aufenthalt in einer Trauma-Klinik.
Verteidiger Rüdiger Buhr gab an, sein Mandant sei emotional aufgewühlt gewesen. Kurz zuvor habe er mit einer anderen Frau „Zärtlichkeiten ausgetauscht“, sei dann aber abgeblitzt. Bei einem Streit mit den neuen Begleitern dieser Frau sei es zudem zu einem Polizeieinsatz gekommen, der dem Angeklagten einen Platzverweis einbrachte. Zum Zeitpunkt der Tat, war der Angeklagte gerade mal zehn Tage aus dem Gefängnis entlassen, wo er wegen eines Drogen- und Körperverletzungsdeliktes gesessen hatte.
Angeklagter boxte im Verein
Laut dem Verteidigerstatement wurde der 22-Jährige in Daressalam, Tansania, geboren. Sein Vater ist Deutscher. Mit zwei Jahren kam er nach Deutschland. 2015 verstarb seine Mutter, zu seinem Vater habe er keinen Kontakt mehr. Er besuchte eine Förderschule, die er nach Klasse neun ohne Abschluss verließ. Eine Ausbildung habe er nie begonnen, stattdessen habe er sich seine Zeit mit „Kiffen und Chillen“ vertrieben, sagte Buhr weiter. Zudem habe der 22-Jährige zwei Jahre im Verein geboxt. Die Frage der Nebenklagevertreterin, ob er darüber aufgeklärt wurde, was passiere, wenn man jemanden ins Gesicht boxe, verneinte der Angeklagte.
Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt.
- wie die Politik ein ernsthaftes Problem in unverantwortlicher Weise zur Herausforderung umettikettiert und zur Chance schönredet.
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