Halle (Saale). Sie war nach Deutschland geflüchtet, um der Gewalt und dem Terror in ihrer Heimat zu entkommen. Doch hier wurde für die 23-jährige Irakerin alles nur noch schlimmer. Schon auf der Flucht hatte ihr elf Jahre älterer Mann, mit dem sie im Irak zwangsverheiratet worden war, sie geschlagen. In der Flüchtlingsunterkunft, dem ehemaligen Maritim-Hotel in Halle, ging die Gewalt dann weiter: Schläge, Erniedrigungen und mehrfache Vergewaltigung.
Zu diesem Schluss ist am Dienstag das Landgericht Halle gekommen, das den 34-jährigen irakischen Flüchtling wegen zwei Vergewaltigungen in Tateinheit mit Körperverletzung zu vier Jahren Haft verurteilte. Angeklagt war er sogar wegen drei solcher Taten, doch in einem Fall wurde der Mann freigesprochen, „nicht, weil wir überzeugt sind, dass da nichts war“, wie die Vorsitzende Richterin Sabine Staron sagte, „sondern weil es der Zeugin nicht möglich war, ein individuelles Tatgeschehen anzugeben.“
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Soll heißen: Die Schilderungen des Opfers über zwei Taten waren detailliert genug, um ihren Mann zu verurteilen, doch im dritten Fall waren die Angaben zu unspezifisch. Die Staatsanwaltschaft hatte für drei Fälle der Vergewaltigung mit Körperverletzung insgesamt fünf Jahre Haft gefordert. Damit blieb das Gericht nur ein Jahr unter der Forderung.
Seit Ende April lief der Prozess gegen den Mann, der sich währenddessen nicht ein einziges Mal zu den Vorwürfen äußerte. Deshalb war das Gericht auf Zeugenaussagen angewiesen. Vor allem die Schilderungen des Opfers waren ausschlaggebend für die Verurteilung. „Wir haben keine Hinweise, dass sie sich das ausgedacht hat“, sagte Richterin Staron in der Urteilsbegründung. Ihre Ausführungen hätten nicht gewirkt, als hätte sie sie auswendig gelernt. Es gebe auch überhaupt kein Motiv, warum sie die Taten erfunden haben soll.
Anwalt will in Revision gehen
Während der Befragung hatte sich das Opfer tatsächlich schwergetan, die Vergewaltigungen im Detail zu schildern. Aus Scham, wie es schien. Sie holte stets weiter aus und begann schon bei der Erzählung, wie sie noch im Irak von einem Imam mit dem 34-Jährigen verheiratet worden war. Das Zusammenleben mit dem jetzt Verurteilten schien für sie noch schlimmer, als die Vergewaltigungen selbst.
Ob der verurteilte Mann in Deutschland bleiben darf, abgeschoben wird, oder ob er erst seine Strafe absitzen muss, ist noch unklar. Staatsanwalt Klaus Wiechmann sagte, erst müsse das Urteil rechtskräftig werden. Seines Wissens nach gebe es keinen Automatismus, wie nach solchen Urteilen entschieden wird. Der Anwalt des Verurteilten sagte, er wolle in Revision gehen. Er halte die Aussage der Frau für nicht glaubwürdig. (mz)
- wie die Politik ein ernsthaftes Problem in unverantwortlicher Weise zur Herausforderung umettikettiert und zur Chance schönredet.
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