BERLIN. Salafistische Gruppen werben gezielt nach Deutschland gekommene Flüchtlinge an. Wie das Bundesinnenministerium unserer Zeitung bestätigte, "liegen den Bundesbehörden bislang gesicherte Erkenntnisse zu rund 300 islamistischen Kontaktaufnahmen oder Kontaktaufnahmeversuchen zu Flüchtlingen vor".
Die Zahl bezieht sich dabei allein auf den Zeitraum seit September 2015.
Wie aus Sicherheitskreisen weiter zu erfahren war, hat es allein im April dieses Jahres 40 gesicherte Anwerbeversuche gegeben. Seit September schwankt die Zahl neuer Fälle zwischen 20 und 60 pro Monat.
Diese Zahlen befeuern auch die sicherheitspolitische Debatte in Deutschland. Der CDU-Bundestagsabgeordnete und Innenpolitik-Experte Armin Schuster fordert in diesem Zusammenhang die Wiedereinführung des Straftatbestandes der Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen.
Nach geltendem Recht wird bestraft, wer für eine kriminelle Vereinigung "um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt". Die bloße Sympathiebekundung ist dagegen straffrei.
Das war nicht immer so. Bis 2002 stand auch die Sympathiewerbung unter Strafe, führte in der Praxis allerdings zu wenig Verurteilungen. Die Gerichte sahen häufig in den konkreten zur Verhandlung stehenden Fällen die Grenzen der Meinungsfreiheit nicht überschritten. Die rot-grüne Bundesregierung schaffte den Straftatbestand ab. Inzwischen verändern nach Meinung der CDU aber soziale Medien wie Facebook die Wirkung und Reichweite der Sympathiewerbung.
Die SPD lehnt dagegen eine Wiedereinführung des Straftatbestands Sympathiewerbung ab.
- wie die Politik ein ernsthaftes Problem in unverantwortlicher Weise zur Herausforderung umettikettiert und zur Chance schönredet.
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