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Montag, 6. Februar 2017

Wirbel um Karnevalsverzicht für Flüchtlinge

DÜSSELDORF. Eine Forderung der NRW-Polizeiführung nach einem Karnevals-Verzicht für Flüchtlinge hat am Wochenende bei Hilfsorganisationen und Parteien Empörung hervorgerufen. "So etwas geht gar nicht", ließ Innenminister Ralf Jäger (SPD) erklären. Das Landesamt für zentrale polizeiliche Dienste (LZPD) in Duisburg hatte in einem internen Schreiben an die Bezirksregierung Köln davon abgeraten, über die Landesunterkünfte Besuche von Karnevalsveranstaltungen für Asylbewerber organisieren zu lassen. "Aus polizeilicher Sicht sind diese Aktionen eher kritisch zu sehen, da so das massierte Auftreten von Flüchtlingen und Asylbewerbern bei Karnevalsveranstaltungen forciert wird", heißt es in dem Schreiben. Da dies aufgrund der Sicherheitslage in Deutschland und den Erfahrungen der Kölner Silvesternächte "leider zu unerwünschten Wechselwirkungen führt, raten wir davon ab".
Nach Berichten über das Schreiben brach ein Sturm der Entrüstung los. Der Flüchtlingsrat kritisierte "Racial Profiling", also die polizeiliche Unterscheidung nach ethnischen Gesichtspunkten. Die in der Flüchtlingshilfe engagierte Arbeiterwohlfahrt zeigte sich "peinlich berührt" von dieser Art der behördeninternen Kommunikation. Auch die Grünen, die in Düsseldorf Regierungsverantwortung tragen, distanzierten sich umgehend. Das Festkomittee Kölner Karneval stellte klar: "Im Kölner Karneval sind alle Menschen herzlich willkommen." Das dem NRW-Innenministerium unterstellte LZPD zog das Schreiben umgehend zurück und sprach von einer "nicht autorisierten" E-Mail. Allerdings erscheint zweifelhaft, dass die Aufforderung zum Karnevalsverzicht für Flüchtlinge von einer nachgeordneten Behörde ohne Rückendeckung aus Düsseldorf erfolgt sein soll. Im Schreiben des LZPD wird die Bezirksregierung Köln ausdrücklich gebeten, die Informationen an die Leiter der Landeseinrichtungen für Flüchtlinge weiterzugeben. Es sei bekannt, "dass die kommunalen Einrichtungen auf diese Weise nicht erreicht werden können"; das Vorgehen sei mit "MIK (A1)" (Ministerium für Inneres und Kommunales, Abteilung 1) abgesprochen.

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