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Montag, 3. September 2018

Afghanischer Flüchtlingsjunge (angeblich 10) vergewaltigt gleichaltrigen deutschen Mitschüler auf Klassenfahrt

Berlin - Nach einem Fall von Vergewaltigung an einer Berliner Grundschule wird das registrierte Alter des zehnjährigen mutmaßlichen Haupttäters nicht in Frage gestellt. „Es gibt keinen Zweifel am Alter“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Montag. Daher ermitteln die Berliner Polizei und die Staatsanwaltschaft in dem Fall nicht mehr, weil der Haupttäter und seine beiden Mittäter juristisch Kinder und damit nicht strafmündig sind.
Erst ab dem Alter von 14 Jahren können Jugendliche für Taten von der Justiz bestraft werden. Der Junge soll nun erstmal von normalen Schulen ferngehalten werden. „Wir wollen alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, dass der Haupttäter keine Regelschule besucht, sondern besondere Schulmaßnahmen erfährt“, sagte eine Sprecherin der Berliner Senatsschulverwaltung. Für den Jungen aus einem der Bezirke im Ostteil Berlins könnte es dann Unterricht in besonderen Kleingruppen oder eine spezielle Einzelfallhilfe organisiert werden. Das Opfer, ein zehnjähriger deutscher Junge, wurde kurz vor den Sommerferien während einer Klassenfahrt in Brandenburg von dem Haupttäter, der aus Afghanistan stammt, vergewaltigt. Zwei Mittäter hielten das Opfer fest.

Täter war auffällig
Schulpsychologen und Sozialarbeiter kümmern sich um den Fall. Der Täter soll schon vorher in der Schule durch gewalttätiges Verhalten aufgefallen sein. Ein Freund des Opfers soll einem Schulpsychologen von der Tat erzählt haben. Erst dadurch wurde der Fall überhaupt erst der Schule und den Eltern bekannt. Ob das zuständige Jugendamt des Bezirks den Jungen und seine beiden Komplizen aus Flüchtlingsfamilien vorher kannten, ist unklar. Ebenso wenig will der Stadtrat für Jugend und Familie, Gordon Lemm (SPD), etwas dazu sagen, ob der Junge weiter bei seiner Familie bleibt oder besser von ihr getrennt wird, weil er möglicherweise selber Gewalt erfuhr. Das Jugendamt könne keine Auskünfte zu Einzelfällen geben, antwortete Lemm auf entsprechende Fragen. „Da es sich in allen Fällen um Kinder handelt, gilt dies nicht nur aus Sozialdaten-, sondern auch aus Kinderschutzgründen.“ Er fügte hinzu: „Wir sind aber in enger Abstimmung mit der Senatsschulverwaltung und Schulpsychologie und tauschen uns hier zu den Bedarfen und Fragen sehr eng aus.“ (dpa)

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