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Montag, 20. August 2018

Razzia bei zwei verfeindeten Großfamilien

NIENBURG. Unter dem Schutz von Spezialeinheiten aus 13 Bundesländern haben Hunderte Polizisten in Niedersachsen Wohnungen und Häuser von zwei rivalisierenden Großfamilien durchsucht. Sie rückten am Mittwochmorgen gegen vier Uhr an, um 23 Objekte in Nienburg und Umgebung zu durchsuchen. Dort hatten sich die Großfamilien im Juli auf offener Straße eine Auseinandersetzung geliefert.
Die Durchsuchung war wochenlang vorbereitet worden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Verden wurden zahlreiche Waffen und waffenähnliche Gegenstände beschlagnahmt. Festnahmen habe es nicht gegeben, sagte Sprecher Martin Schanz. Bei der Aktion war nach Angaben des niedersächsischen Innenministeriums auch die Spezialeinheit GSG 9 der Bundespolizei beteiligt. Hintergrund der Durchsuchungen ist nach Angaben der Behörden eine schon länger anhaltende Fehde zwischen den polizeibekannten Großfamilien, die seit Langem in Nienburg leben. Suche nach Waffen Ende Juli hatte der Familienstreit einen vorläufigen Höhepunkt. Zwischen 40 und 50 zum Teil bewaffnete Beteiligte lieferten sich eine regelrechte Straßenschlacht. Zwei Männer wurden schwer verletzt. Es seien auch Schüsse gefallen, sagte der Polizeisprecher. Die Durchsuchungen sollten jetzt vor allem dazu dienen, Waffen und andere Tatwerkzeuge aufzuspüren. Wegen der Vielzahl der durchsuchten Objekte und zur Eigensicherung der Beamten seien Spezialeinheiten eingesetzt worden, sagte Schanz. Es habe aber keine Zwischenfälle gegeben. Viele Mitglieder beider Familien waren laut Polizei durch Gewalt- und Eigentumsdelikte aufgefallen. Zum Hintergrund der Fehde machten die Behörden keine Angaben. Bei der Konfrontation gab es zwei Schwerverletzte. Die Verletzungen seien möglicherweise durch einen Zusammenprall mit einem Auto entstanden, hieß es. Anwohner gaben zudem an, sie hätten Schüsse gehört. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen 29 Beschuldigte im Alter zwischen 17 und 61 Jahren unter anderem wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und schweren Landfriedensbruchs. (dpa)

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