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Freitag, 6. März 2020

Köln ist "bunt" - 5991 ausreisepflichtige Personen 2019 in Köln nicht abgeschoben

Köln. 5991 ausreisepflichtige Personen hielten sich Ende 2019 in Köln auf und konnten nicht abgeschoben werden – weil es einen Duldungsgrund gab. Lediglich bei Straftätern gelang dem Ausländeramt auf einfachem Weg die Abschiebung. In vielen anderen Fällen gab es jedoch Gründe, die eine Abschiebung untersagten. 2112 von den Ausreisepflichtigen in Köln hatten schlicht keine Reisedokumente. Die müssen aber erst beschafft werden. Bei 158 Personen sprachen medizinische Gründe gegen eine Reise. Dazu zählt auch Schwangerschaft. Bei 698 Personen wären Familien unzulässigerweise durch eine Abschiebung auseinandergerissen worden. Außerdem hatten 260 Auszubildende die Erlaubnis, bis zum Abschluss ihrer Berufsqualifizierung in Köln zu bleiben, 51 Personen durften als Eltern von Kindern mit besonderem Schutzstatus in der Stadt bleiben.
253 Mal wurden „dringende Gründe“ geltend gemacht, um nicht ausreisen zu müssen. Die können humanitärer Art oder gar von öffentlichem Interesse sein. 56 Personen machten glaubhaft, dass ihr Aufenthalt ohnehin nicht mehr von langer Dauer ist. Alles in allem gelangen der Stadt in der Praxis nicht mehr Abschiebungen als im Jahr zuvor. Lediglich die Zahl der freiwilligen Ausreisen stieg merklich an. Unzufriedenheit oder auch die winterbedingten Aufenthalte spielten dabei eine Rolle. So kamen im Winter 2018/2019 Tausende Menschen vom Balkan nach Köln – viel mehr als sonst. Das Amt reagierte mit der strikten Vergabe von Fristen für eine Ausreise. Diese Zuwanderer beantragten auch nur in wenigen Fällen Asyl. Im Winter 2019/2020 kamen vielleicht auch deswegen wesentlich weniger Menschen vom Balkan nach Köln. 
Insgesamt 229 Menschen schickten die Behörden 2019 auf die Reise in die Heimat. 124 der Abgeschobenen reisten im Familienverbund. Für 51 Abgeschobene war Serbien die Heimat. Allein 50 Personen aus Albanien, 39 aus Mazedonien und 27 aus Marokko reisten unfreiwillig aus. Auch Montenegro und Algerien kamen öfters in den Abschiebelisten als Herkunftsland vor. 
Bei den Abschiebungen waren auch 75 Straftäter dabei: Neun Intensivtäter, 40 inhaftierte Straftäter, 14 Personen aus laufenden Ermittlungsverfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft sowie drei Gefährder befanden sich darunter. Weitere 30 hatten zuvor in Abschiebehaft gesessen. 
 n der Statistik sind auch 167 stornierte Abschiebungen erfasst, allerdings ohne den Grund erkennen zu lassen. Eine Stornierung erfolgt etwa, wenn Duldungsgründe, also etwa Krankheit, auftreten, oder aber die freiwillige Ausreise erfolgt. Die gestiegene Zahl der freiwilligen Ausreisen hängt möglicherweise mit der Förderung von EU und Staat dafür zusammen. So gibt es von der EU Reise- und Handgeld – bis zu 3500 Euro je Familie. Seit August müssen geduldete Personen mit Arbeitsverbot und Ordnungsstrafe rechnen, wenn sie selbst nicht ausreichend daran mitwirken, einen fehlenden Pass zu beschaffen. Außerdem kann neuerdings eine „Mitwirkungshaft“ von bis zu zwei Wochen veranlasst werden, wenn jemand vorsätzlich ärztlichen Untersuchungen fern bleibt oder nicht bei seiner Botschaft erscheint. Von den 223 000 Menschen in Köln ohne deutschen Pass waren 80 000 EU-Bürger. Etwa 2800 Personen befinden sich im Asylverfahren.

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