Recklinghausen - Beamte der Polizei, des Zolls und der Steuerfahndung haben am Freitagabend bei einer Großrazzia in Marl mehrere Geschäfte, Personen und Fahrzeuge kontrolliert. Wie die Polizei am Samstag mitteilte, wurden fünf Shisha-Bars und vier Sportsbars überprüft. Ein Lokal wurde noch am Abend stillgelegt. Es sei bereits die dritte Aktion dieser Art innerhalb von kurzer Zeit, die unter die Zuständigkeit der Polizei Recklinghausen falle.
Im Mittelpunkt der Kontrollen standen nach Angaben der Polizei Verstöße gegen gaststättenrechtliche Bestimmungen, das Jugendschutzgesetz, das Nichtraucherschutzgesetz, das Betäubungsmittelgesetz, die Straßenverkehrsordnung oder auch Ruhestörung.
NRW-Innenminister Herbert Reul vor Ort
Ein Schwerpunkt der Polizei in Nordrhein-Westfalen ist nach eigenen Angaben die Bekämpfung von Clankriminalität. Zurzeit stünden besonders Shisha-Bars und andere Lokale im Fokus, da diese Rückzugsorte sein könnten. NRW-Innenminister Herbert Reul, die Polizeipräsidentin von Recklinghausen, Friederike Zurhausen, und der Ordnungsdezernent der Stadt Marl, Michael Bach, begleiteten den Einsatz am Freitagabend.
„Es darf keine rechtsfreien Räume geben. Unsere Antwort darauf kann nur eine konsequente Politik der kleinen Nadelstiche sein. Diese ist ein Teil unserer Null-Toleranz-Strategie. Dafür müssen wir Polizei, Zoll, Gewerbe-, Ordnungs- und Finanzämter noch stärker vernetzen, damit wir alle rechtlichen Mittel gegen die kriminellen Clans ausschöpfen. Den Kriminellen muss klar sein, dass unsere Gesetze gelten und nicht die des eigenen Clans“, sagte Reul.
Ergebnisse der Razzia
Bei der Razzia wurden insgesamt 85 Personen überprüft und 40 Kilo unversteuerter Tabak für Wasserpfeifen sichergestellt. Ein Mann musste mit auf die Polizeiwache. Gegen ihn wurde eine Anzeige wegen Drogenbesitz geschrieben. Drei Personen erhielten eine Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung. In acht Fällen musste die Polizei Spielautomaten sicherstellen. Zudem kam es zu mehr als 100 Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verstößen gegen die Glücksspielverordnung, gegen das Tabakgesetz, das Nichtraucherschutzgesetz, das Jugendschutzgesetz sowie wegen Steuerhinterziehung.
Ein Ladenlokal wurde noch am selben Abend von der Stadt Marl geschlossen. Bei den Kontrollen der Fahrzeuge stellte die Polizei drei Verstöße fest. Es wurden zwei Verwarngelder erhoben – in einem Fall war die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges erloschen. (red)
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